
Das Bauen mit einem Bauträger birgt Risiken.
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Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Wer ein Haus oder eine Wohnung von einem Bauträger erwerben möchte, muss nach neuer Gesetzeslage ab 2018 einige Besonderheiten beachten. Ein Bauträgervertrag beinhaltet Elemente eines Kauf- und Werkvertrags und muss notariell beurkundet werden. Mit der Unterzeichnung treffen Bauherren eine weitreichende Entscheidung. Da das Bauen mit einem Bauträger mit zahlreichen Risiken verbunden sein kann, sollten Verbraucher den Notartermin unbedingt nutzen, um sich rechtzeitig über die Konsequenzen des Vertragsabschlusses aufklären zu lassen. Weiterlesen