Rund um den Notar

Augen auf bei Rechtsdokumenten aus dem Internet

Paar bestellt etwas online

Lassen Sie sich nicht von dubiosen Online-Angeboten in die Irre führen. © Foto: Image Point Fr_shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Schnell, günstig und unkompliziert – damit werben zahlreiche Online-Portale, die bei der Erstellung von Rechtsdokumenten helfen. Das Angebot klingt reizvoll. Doch es birgt Gefahren und ist längst nicht für jede Lebenslage geeignet. Ob das Ergebnis wirklich rechtssicher ist und der aktuellen Lebenssituation entspricht, ist fragwürdig. Komplexere und umfassendere Sachverhalte, wie Testamente, Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten sollten mit einem Notar besprochen werden. Dieser hat einen besseren Überblick über die aktuelle Rechtslage.

Standardformulierungen nicht für den Einzelfall geeignet

Um im Internet ein Rechtsdokument zu erstellen, müssen Interessierte Fragen beantworten, die von einer Spezialsoftware generiert werden. Doch gerade das kann vor allem Ungeübten zum Verhängnis werden. So können sich Betroffene, die Testamente, Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten mit Standardformulierungen errichten möchten, nicht sicher sein, ob sie ihren Willen tatsächlich zum Ausdruck bringen. Es besteht auch das Risiko, dass sich Klauseln widersprechen oder sich die Dokumente im Nachhinein als ungültig erweisen. Geht etwas schief, haftet nicht das Online-Portal.

Über die Notarsuche finden Sie die richtigen, persönlichen Ansprechpartner.

Fehlerfreies und individuelles Testament dank Notar

Wer rechtssicher vorsorgen möchte, sollte eine Notarin oder einen Notar konsultieren. Die krisenfeste Gestaltung z. B. eines Testaments lässt sich häufig nicht mit individualisierbaren Vorlagen oder einem digitalen Frage-Antwort-Dialog bewerkstelligen. Zu groß ist die Gefahr von unüberlegten Entschlüssen, ungeschickten Formulierungen oder formellen Mängeln. Wer zur Notarin oder zum Notar geht, hat die Gewissheit, dass Anordnungen zur Erbschaft eindeutig und formal fehlerfrei im Testament angegeben sind. Notarin oder Notar stehen als Rechtsgestalter beratend zur Seite. Sie klären mit dem oder der Betroffenen den mitunter komplizierten Sachverhalt und erforschen die jeweiligen Wünsche und Interessen.

Notarielle Beurkundung nur persönlich möglich

Auch bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen helfen Notarinnen und Notare, den Text genau auf die die jeweiligen Bedürfnisse abzustimmen. Wer sich professionell beraten lässt, vermeidet auch hier folgenschwere Formulierungsfehler. Zudem verschafft sich die Notarin oder der Notar einen Eindruck von der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Das erschwert es, die Wirksamkeit des Dokuments im Nachhinein anzuzweifeln. Diesen Vorteil haben auch beurkundete Testamente, die zudem häufig einen Erbschein ersparen. Gänzlich unbrauchbar sind Online-Portale, wenn es um Rechtsgeschäfte geht, die der Pflicht zu Beurkundung durch die Notarin oder den Notar unterliegen, wie z. B. Grundstückskaufverträge oder zahlreiche gesellschaftsrechtliche Vorgänge.

Wer sich hierzu von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter www.notar.de.

Wie Sie rechtssicher für Schicksalsschläge vorsorgen, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.

Redaktion: AzetPR