Erbrecht

Bei Schenkungen an Gegenleistung denken

Zwei Personen halten ein kleines Haus.

Wer sich für Schenkungen entscheidet, sollte sich absichern. © Foto: OCSKAY BENCE_SHUTTERSTOCK.COM

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Für eine lebzeitige Zuwendung sprechen mehrere Gründe. Die sogenannte vorweggenommene Erbfolge kann zum Beispiel steuerlich vorteilhaft sein. Schenkungen können beispielweise in Form von Geldbeträgen, Wertpapieren, einer Existenzhilfe oder Immobilie erfolgen. Wer sich für eine lebzeitige Zuwendung an seine Kinder oder Enkelkinder entscheidet, sollte sich absichern.

Lebenslanges Wohnrecht vereinbaren

Soll eine Immobilie übergeben werden, so sollte auf jeden Fall ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch vereinbart werden. Die Nießbrauchsrechte können vom Immobilienwert abgezogen werden, das bringt steuerliche Vorteile.

Erfahren Sie auch, wann das Sozialamt Schenkungen zurückfordern kann.

Absicherung durch Rückübertragungsrecht

Wer besonders sicher gehen will, sollte schriftlich eine Rückfallklausel vereinbaren. Dann fällt die Immobilie im Falle der Insolvenz oder des Todes des Beschenkten wieder an den Schenker zurück. Dieses Rückübertragungsrecht kann mit einer Vormerkung im Grundbuch abgesichert werden, sodass der Schenker zugleich dagegen gesichert ist, dass das Grundstück ohne seinen Willen veräußert oder beliehen wird.

Frühzeitige Regelung des Nachlasses empfehlenswert

Ebenso können eine Pflegeverpflichtung oder andere Gegenleistungen in den Schenkungsvertrag aufgenommen werden. Will man sicherstellen, dass Vermögen und Immobilien tatsächlich bei denen landen, für die sie gedacht sind, sollte man sich frühzeitig mit der Regelung des Nachlasses auseinandersetzen.

Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.

Wie Sie auch die Unternehmensnachfolge frühzeitig regeln, erfahren Sie hier.

Redaktion: AzetPR