Immobilienrecht

Mietkauf mit Bedacht: Genossenschaften und andere Vertragspartner

Hausbesichtigung

Informieren Sie sich ausreichend über die vertraglichen Details des Mietkaufs. © Foto goodluz_shutterstock.com

Westfälische Notarkammer. Für diejenigen, die sich auch mit kleinerem Budget den Traum von der eigenen Immobilie erfüllen möchten, ist der Mietkauf eine reizvolle Alternative. Zunächst müssen Käufer genau auf die einzutragenden Details im Grundbuch achten. Außerdem gilt es, einzelne Fallstricke je nach Vertragspartner zu kennen.

Mietkauf über Genossenschaften

Wer erwägt, einen Mietkauf über Genossenschaften zu realisieren, sollte die Risiken kennen. Interessierte müssen zunächst eine Einlage in fünfstelliger Höhe leisten. In der Regel folgen weitere Mietzahlungen, die auf 25 Jahre verteilt werden. Die Käuferinnen und Käufer werden erst Eigentümer, wenn der Kaufpreis vollständig gezahlt worden ist. Während der Laufzeit tragen die Käufer aber als Mieter das vollständige Risiko ohne einen sachlichen Gegenwert. Müssen solche Verträge rückabgewickelt werden, z. B. wegen Insolvenz, wäre nur Miete gezahlt worden. Die Mietkäufer hätten keine Ansprüche.

Über die Notarsuche finden Sie die richtigen Ansprechpartner.

Besondere Vorsicht bei Sonderzahlungen

Ob Genossenschaft oder Einzelvertragspartner: In keinem Fall sollte sich die Käuferin oder der Käufer auf eine hohe Sonderzahlung zu Beginn des Mietverhältnisses einlassen, denn diese verfällt in der Regel, wenn die Immobilie später doch nicht gekauft wird. Kaufpreis und Miethöhe sollten das ortsübliche Niveau nicht überschreiten und die Miete sollte voll auf den Kaufpreis angerechnet werden. Des Weiteren müssen Vereinbarungen zu Renovierungs- und Sanierungskosten der Immobilie zugunsten des Käufers vertraglich geregelt sein. Sinnvoll ist es außerdem, sich vor Vertragsabschluss über die wirtschaftliche Solidität des Vertragspartners und mögliche Belastungen der Immobilie zu informieren.

Notarielle Beratung schützt

Damit der Traum von der eigenen Immobilie nicht in einer finanziellen Notlage endet, ist es unumgänglich, sich vor Vertragsabschluss durch eine Notarin oder einen Notar umfassend beraten zu lassen. Diese kennen die Fallstricke der Mietkaufverträge und wissen, wie diese Verträge z. B. zugunsten der Bewohner ausgehandelt werden. Es muss darin unter anderem festgelegt sein, dass die Kaufentscheidung optional ist und Ausstiegsmöglichkeiten ausdrücklich zugesichert sind.

Wer eine Notarin oder einen Notar zurate ziehen möchte, findet diese im Internet unter www.notar.de.

Sobald eine Immobilie bei abbezahlt ist, sollten Eigentümer unbedingt die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen lassen – weshalb, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.

Redaktion: AzetPR