Erbrecht

Erbschaftssteuern: Nachlässe für Adoptierte

Erwachsener und alter Mann im Gespräch

Erwachsene "Adoptivkinder" haben im Erbfall dieselben steuerlichen Privilegien wie leibliche Kinder. © Foto: Monkey Business Images_shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Wer ein großes Vermögen hat, kann mit einer Adoption viele Steuern sparen. Soll zum Beispiel ein Neffe oder der beste Freund erben, so müssen diese das Erbe, das 20.000 Euro übersteigt, mit einem Steuersatz von 30 Prozent versteuern. Adoptiert der Erblasser die Erben zuvor, gelten für Adoptierte dieselben Vergünstigungen, die auch eheliche Kinder für sich in Anspruch nehmen können.

Wie Sie mit einem notariellen Testament Ärger vermeiden können, lesen Sie im Blogbeitrag zum Thema.

Hohe Steuerfreibeträge

Bis zu einem Betrag von 400.000 Euro bleibt das Erbe steuerfrei. Die zu zahlenden Steuern für die Restsumme nach Abzug des Freibetrages sind gestaffelt. Für ein Restvermögen von bis zu 75.000 Euro fallen nur sieben Prozent Steuern an, bei 300.000 Euro müssen 11 Prozent Steuern gezahlt werden und bei bis zu 600.000 Euro bekommt der Fiskus 15 Prozent.

Anteil am Pflichtteil

Doch eine Adoption hat nicht nur steuerliche Folgen. Das „Adoptivkind“ wird vollwertiger Erbe erster Ordnung. Es hat somit auch Anspruch auf einen Pflichtteil. Sind weitere Erben erster Ordnung wie leibliche Kinder vorhanden, reduziert sich deren Pflichtteil, da sich die Quote ändert.

Adoptierte erhalten Namen der Familie

Doch damit nicht genug: Mit der Adoption erwirbt der Volljährige die Stellung eines leiblichen Kindes des Annehmenden und erhält als Geburtsnamen dessen Familiennamen. Es sei denn, das Adoptivkind ist bereits verheiratet und der Ehepartner stimmt der Namensänderung nicht zu. Werden die Adoptiveltern später zu Pflegefällen, kann das Adoptivkind in gleicher Weise wie ein leibliches Kind zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden.

Wer sich im Vorfeld von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter www.notar.de.

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Redaktion: AzetPR