Erbrecht

Den Nachlass gut planen

Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Ein Notar berät, um Streit unter den Erben zu vermeiden.

Der hinterbliebene Ehepartner muss das Erbe oft mit anderen teilen. © shutterstock_Photographee.eu

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Wenn der Nachlass eines Verstorbenen schlecht oder gar nicht geplant ist, birgt ein Todesfall großes Streitpotenzial für die Erben. Zukünftige Erblasser sollten sich daher über mögliche Probleme beim Vererben genauso im Klaren sein wie die Erben in einer Erbengemeinschaft.

Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Hat ein Erblasser in seinem Testament mehrere Erben eingesetzt oder greift die gesetzliche Erbfolge zugunsten mehrerer Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Das gesamte Vermögen des Verstorbenen geht auf diese Gemeinschaft über. Der Nachlass entfällt den gesetzlichen oder testamentarisch bestimmten Erbteilen entsprechend auf die Erben. Enthält das Erbe auch Schulden, müssen diese zuerst getilgt werden. Dazu können Teile des Nachlasses verkauft werden.

Den Ehepartner schützen

Stirbt ein Ehepartner und hinterlässt er mehrere Erben, kann das große Probleme für den anderen Ehepartner bedeuten, der zusammen mit anderen erbt. Im Extremfall findet sich der Hinterbliebene in einer Erbengemeinschaft wieder, deren Mitglieder gegen seinen Willen den Verkauf des Eigenheims durchsetzen können. Zum Schutz vor dieser Situation setzen viele Ehepaare ein sogenanntes Berliner Testament auf. In diesem setzen sie sich gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen gemeinsam den oder die Schlusserben. Das Berliner Testament kann allerdings auch Nachteile bergen. Dazu zählen beispielsweise erbschaftsteuerliche Aspekte oder Pflichtteilsansprüche der Kinder. Eine Beratung in Testamentsfragen durch einen Notar ist daher ratsam, auch weil dieser noch weitere Alternativen, wie die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, aufzeigen kann. Je nach Wunsch des Erblassers kann es auch bei einer testamentarischen Erbfolge zur Bildung einer Erbengemeinschaft kommen.

Wer sich von einem Notar zu diesen Themen beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.

Redaktion: www.azetpr.com