Vorsorge

Falsche Formulierungen in Vollmachten vermeiden

Wer eine Generalvollmacht erteilt, sollte auf genaue Formulierungen achten.

Eingeschränkte Vollmachten können sich in der Praxis als schwierig erweisen. © Lucky Business_shutterstock

Notarkammer Berlin.  Beim Erteilen einer Vollmacht steht es dem Vollmachtgeber frei, den Bevollmächtigten alle oder nur bestimmte Rechtsgeschäfte ausführen zu lassen. Jedoch sollte eine Spezialvollmacht nicht nur genau definieren, worüber der Bevollmächtigte entscheiden darf. Auch der Inhalt einer Generalvollmacht muss gründlich durchdacht und für seinen Zweck möglichst präzise formuliert sein.

Beim Erstellen einer Vollmacht machen allerdings viele den Fehler, die Vollmacht in ihrer rechtlichen Wirksamkeit einzuschränken. Zum Beispiel führt die Vorgabe, die Vollmacht solle erst dann wirksam werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund von Alter, Krankheit oder Gebrechen nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, dazu, dass gegenüber einer dritten Person erst nachgewiesen werden muss, dass diese Einschränkung tatsächlich eingetreten ist. In der Praxis kann sich das aber unter Umständen als schwierig erweisen. Es ist deshalb von elementarer Bedeutung, dass die Vollmacht zwischen Bevollmächtigten und demjenigen, gegenüber dem sie verwendet werden soll, möglichst uneingeschränkt gilt.

Vorsorgen von A bis Z

Wer umfassend vorsorgen möchte, ist gut beraten, nicht nur eine Vollmacht in vermögensrechtlichen Dingen, wie eine  Konto-, Depot- oder Postvollmacht, aufzusetzen. Auch seine persönlichen Angelegenheiten, betreffend die medizinische Behandlung oder pflegerische Versorgung, sollten für den Ernstfall geregelt sein. Ergänzt um eine Patientenverfügung und eine vorsorgliche Betreuungsverfügung, die bestimmt, wer die erforderliche Betreuung des Vollmachtgebers übernehmen soll, können die Wünsche und Forderungen des Vollmachtgebers sehr genau umgesetzt werden. Es ist sinnvoll, eine notarielle Vollmacht über persönliche Bereiche beim elektronischen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren. Das kann unnötige Betreuungsverfahren verhindern.

Wer sich von einem Notar zu diesen Themen beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.

Redaktion: www.azetpr.com.