Erbrecht

Geben und nehmen mit dem Wohnrecht

Wann sich Verschenken statt Vererben lohnt. Wohnrecht, Nießbrauch und Dauerwohnrecht haben viele Vorzüge und Fallstricke.

Nach dem Schenken das Eigenheim selbst zu nutzen ist der
Wunsch Vieler. © Philip Lange_shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Um Steuern zu sparen, wird das Haus oder die Wohnung oft schon zu Lebzeiten weitergegeben. Eine Schenkung an die nächste Generation kann sich in vielerlei Hinsicht lohnen. Doch wirklich vorausschauend ist der, der bei der Übertragung der Immobilie an seine eigene Absicherung denkt und sich gewisse Rechte einräumen lässt. Dafür stehen Betroffenen mehrere Möglichkeiten offen.

Lässt sich zum Beispiel der Schenker einer Immobilie ein Wohnrecht einräumen, darf er das übertragene Haus selbst bewohnen. Doch damit sind auch eine Reihe von Pflichten verbunden. Lesen Sie hier, worin der Unterschied zum Nießbrauchrecht besteht und welche dritte Alternative Schenkende haben, um für das Alter vorzusorgen.

Wer sich von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.

Redaktion: www.azetpr.com.