Erbrecht

Was passiert, wenn keine Erben vorhanden sind?

Eine Frau auf dem Fahrrad die keine Erben hat.

Wer keine nahen lebenden Verwandten hat, sollte individuell regeln, wer den Nachlass bekommt. © Foto: pasja1000_pixabay

Westfälische Notarkammer. Hatte ein Verstorbener keine direkten Angehörigen, geht der Nachlass auf entferntere Verwandte oder, falls keine Erben ermittelt werden können, den Staat über. Wer anstelle dieser gesetzlichen Erbfolge die Verteilung seines Vermögens individuell regeln möchte, hat verschiedene Optionen, um den Nachlass entsprechend den eigenen Wünschen zu gestalten.

Im Blogbeitrag erfahren Sie, wann das Sozialamt eine Schenkung zurückfordern kann.

Erbfolge gesetzlich geregelt

In Deutschland ist die Erbfolge nach sogenannten Ordnungen geregelt. Verwandte erster Ordnung sind die Kinder, an die Stelle verstorbener Kinder treten Enkelkinder. Verwandte zweiter Ordnung sind die Eltern oder deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers. Dieses Schema führt sich bis hin zur letzten Ordnung, dem Staat, fort. Dieser erbt dann, wenn keine gesetzlichen Erben mehr vorhanden sind.

Vermögensnachfolge zu Lebzeiten steuern

Nichts an Wert zu hinterlassen, ist in der Praxis schwierig umzusetzen. Bei ausreichender Alterssicherung können schon zu Lebzeiten Vermögenswerte wie Immobilien oder Geld an fremde Personen oder gemeinnützige Einrichtungen übertragen werden, um so noch persönlich die Wirkung des Vermögens zu erleben. Wer die Kontrolle über Gegenstände aus dem eigenen Vermögen nicht ganz aufgeben will, kann selbst eine nicht gemeinnützige Stiftung, etwa für die eigene Familie oder für soziale Zwecke errichten und mit einem Stiftungskapital ausstatten.

Selbstbestimmte Erbfolge durch Testament

Die praktikabelste und beliebteste Möglichkeit zur Bestimmung der Erbfolge ist, ein Testament aufzusetzen. Der Erblasser kann frei bestimmen, wie er seinen Nachlass unter bestimmten Personen und in welchen Anteilen verteilt – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pflichtteilsregelungen. Er kann zudem über das Testament eine Stiftung errichten oder einen Testamentsvollstrecker einsetzen, um die Verfügungen zur Ausführung zu bringen. Es ist empfehlenswert, das Testament notariell aufsetzen und beurkunden zu lassen, damit der letzte Wille formal und inhaltlich wirksam erklärt ist und um bürokratische Hürden für die Erben zu vermeiden.

Wer sich im Vorfeld von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter www.notar.de.

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Redaktion: AzetPR