Immobilienrecht

Miterben zur Mietzahlung auffordern

Häuserreihe

Wer eine Immobilie erbt, muss unter Umständen Erbschaftssteuer zahlen. © Ralf Gosch shutterstock

Notarkammer Berlin.  Fällt eine vermietete Immobilie an mehrere Erben , muss sich die Erbengemeinschaft auseinandersetzen. Bewohnt einer der Miterben die geerbte Immobilie, muss er nicht automatisch Miete an die anderen zahlen. Wenn die Erbengemeinschaft das möchte, muss sie den Miterben im Zuge eines sogenannten Neuregelungsverfahrens nach § 745 Abs. 2 BGB dazu auffordern.

Abschläge für vermietete Immobilien

Eventuell fällt für ein Erbe Erbschaftsteuer an. Bei Immobilien wird dafür der Verkehrswert ermittelt und besteuert. Bei vermieteten Immobilien gibt es einen Abschlag von zehn Prozent auf den Verkehrswert. Für forst- und landwirtschaftliche Immobilien sowie für Betriebsvermögen gilt dieser Abschlag nicht.

Freibeträge variieren

Um Erbschaftssteuer zu vermeiden, sollten Erblasser und zukünftige Erben die Freibeträge kennen. Diese variieren je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Erben und Erblasser. So steht Ehepartnern ein Freibetrag von 500.000 Euro zu. Bei Kindern und bei Enkeln, deren Eltern bereits gestorben sind, sind es 400.000 Euro. Leben die Eltern der Enkel, sind 200.000 Euro von der Steuer befreit. Bei Eltern und Großeltern sind es 100.000 Euro und bei allen übrigen Personen 20.000 Euro.

Wer sich von einem Notar zu diesen Themen beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.

Redaktion: www.azetpr.com