Immobilienrecht

Neue Regelungen bei Bauträgerverträgen

Im Januar 2018 sind Änderungen im Bauvertragsrecht in Kraft getreten, auch bei Bauträgerverträgen.

Das Bauen mit einem Bauträger birgt Risiken.
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Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Wer ein Haus oder eine Wohnung von einem Bauträger erwerben möchte, muss nach neuer Gesetzeslage ab 2018 einige Besonderheiten beachten. Ein Bauträgervertrag beinhaltet Elemente eines Kauf- und Werkvertrags und bedarf einer notariellen Beurkundung. Mit der Unterzeichnung treffen Bauherren eine weitreichende Entscheidung. Da das Bauen mit einem Bauträger mit zahlreichen Risiken verbunden sein kann, sollten Verbraucher den Notartermin unbedingt nutzen, um sich rechtzeitig über die Konsequenzen des Vertragsabschlusses aufklären zu lassen.

Unterschrift genau überlegen

Nach neuer Gesetzeslage kann der Bauherr den Bauträgervertrag weder frei noch aus wichtigem Grund kündigen. Er kann sich z. B. nicht mehr nur vom werkvertraglichen Teil des Vertrags lösen, weil der Bauträger das Bauwerk mangelhaft errichtet. Er kann nur noch insgesamt vom Bauträgervertrag zurücktreten. Das kann gravierende Folgen haben, wenn der Bauträger insolvent wird und der Bauherr bereits Zahlungen geleistet hat. Denn mit dem Vertragsrücktritt wird auch die eingetragene Eigentumsvormerkung im Grundbuch gelöscht und der Bauherr verliert seine Sicherheit.

Vordenken, falls es doch anders kommt

Es ist dringend zu empfehlen, den beurkundenden Notar vor Vertragsabschluss darauf anzusprechen, wie man sich im Falle von Pflichtverletzungen des Bauträgers vom Vertrag lösen kann. Der Notar berät auch dazu, welche Regelungen zum Schutz des Bauherrn in den Vertrag aufgenommen werden könnten. Dabei ist zu bedenken, dass der Bauherr, anders als bei einem „normalen“ Bauvertrag, kein Recht hat, Änderungen zu Bauplänen oder bereits erbrachten Leistungen anzuordnen. Die Einzelheiten der Bauausführung müssen vor Abschluss des Bauträgervertrags bereits feststehen.

Wer sich von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.

Redaktion: www.azetpr.com.