Erbrecht

Notare entwickeln wirkungsvolle Behindertentestamente

Mutter mit ihrem kleinen Kind

Ein sogenanntes Behindertentestament kann für viele Seiten beruhigend sein. © Foto: tanya-vashchuk_shutterstock.com

Notarkammer Berlin. Eltern behinderter Kinder stehen oft vor einem erbrechtlichen Dilemma: Sie können sich nicht sicher sein, dass Erbschaften oder Vermächtnisse aus ihrem Vermögen dem behinderten Kind zugutekommen. Denn die Träger von Sozialleistungen erheben Ansprüche auf das geerbte Vermögen des behinderten Leistungsbeziehers.

Behindertentestamente sind nicht sittenwidrig

Erbrechtliche Verfügungen, die unter dem Begriff „Behindertentestament“ bekannt sind, können in diesem Fall Abhilfe schaffen und den Zugriff von Sozialleistungsträgern vereiteln. So ist es keinesfalls sittenwidrig, dass das behinderte Kind auf seinen gesetzlichen Pflichtteil verzichtet, um eine Erbschaft vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers zu schützen.

Der Bundesgerichtshof hat mit einer Reihe von Entscheidungen zugunsten der schwachen Mitglieder der Gesellschaft verdeutlicht, dass Behindertentestamente nicht sittenwidrig sind. Vielmehr seien sie Ausdruck der sittlich anzuerkennenden Sorge für das Wohl des Kindes über den Tod der Eltern hinaus.

Auch Eltern behinderter Kinder haben bei Testament Gestaltungsspielraum

So entschied der Bundesgerichtshof in einem konkreten Fall, in dem eine lernbehinderte Tochter durch ein gemeinschaftliches Ehegattentestament in der Form eines Behindertentestaments abgesichert war. Die Tochter hatte auf ihren gesetzlichen Pflichtteil nach ihrer verstorbenen Mutter verzichtet, um einen Zugriff des Sozialleistungsträgers auf diesen zu verhindern. Der Bundesgerichtshof erteilte der Auffassung des Trägers der Sozialhilfe, ein solcher Verzicht sei sittenwidrig, eine klare Absage.

Wie schon in vorrangegangenen Urteilen zu den Behindertentestamenten hat das Gericht klar gemacht, dass Behinderte und ihre Eltern sämtliche erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten ergreifen können, um das Familienvermögen zugunsten des Behinderten zu erhalten.

Keine Online-Formulare für Behindertentestament nutzen

Doch es ist Vorsicht geboten: Man sollte unter keinen Umständen ein Formular aus dem Internet ungeprüft abschreiben. Ein Behindertentestament muss von einer Expertin oder einem Experten auf den konkreten Fall abgestimmt werden, sonst bleibt es wirkungslos. Notarinnen und Notare klären darüber auf, welche der möglichen rechtlichen Gestaltungen die richtige ist.

Wer sich hierüber von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter www.notar.de.

Die Lebenshilfe bietet eine Suchoption nach Rechtsberatern, die auf das Thema Behinderung spezielisiert sind.

Wer Sozialleistungen bezieht und eine besondere Zuwendung erteilen möchte, sollte sich das gut überlegen, denn das Sozialamt kann Schenkungen rückgängig machen. Mehr erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.

Redaktion: AzetPR