Erbrecht

Notarielles Testament kann Ärger verhindern

Eine Geheimtür in einer Bibliothek

Ein notarielles Testament ist rechtssicher und wird amtlich verwahrt. © shutterstock.com_BPTU

Schleswig-Holsteinische Notarkammer.  Streit kommt in den besten Familien vor. Erbauseinandersetzungen gehören dabei zu den unerfreulichsten Streitigkeiten überhaupt. Sie werden mit unerbittlicher Härte vor Gericht geführt. Ein vom Notar beurkundetes, also notarielles Testament kann dies verhindern.

Ob und wie Sie jemanden vom Erbe ausschließen können, lesen Sie im Blogbeitrag.

Privatschriftliche Testamente oft fehlerhaft

Ein notarielles Testament garantiert, dass der „letzte Wille” formell richtig wiedergegeben wird und die Anordnungen zur Erbschaft klar und eindeutig im angegeben sind. Der Erblasser wird von einem Fachmann beraten, der ihn vor unüberlegten Entschlüssen und ungeschickten Formulierungen im Testament schützt. Denn oft tauchen in privatschriftlichen Testamenten Begriffe auf, deren Wirkung und Tragweite für den Erblasser unbekannt sind. Wirkt hingegen ein Notar bei der Erstellung eines Testaments mit, so erhält der Erblasser Kenntnis über die gesetzlich möglichen Gestaltungsformen.

Aufbewahrung durch Notar

Neben formellen und inhaltlichen Fehlern bei einem Testament, das ohne Notar einfach in einem Geheimfach versteckt wird, besteht ferner die Gefahr, dass der erste Finder das Schriftstück verändert. Oder es ist so gut versteckt, dass es gar nicht erst entdeckt wird. Wird das Testament von einem Notar beurkundet, ist dieser verpflichtet, das Testament unverzüglich in einem versiegelten Umschlag in die amtliche Verwahrung des Amtsgerichtes seines Bezirks zu geben. Dort wird das notarielle Testament aufbewahrt bis der Todesfall eintritt und danach vom Amtsgericht eröffnet.

Kein Erbschein benötigt

Ein notariell beurkundetes Testament hat ferner den Vorteil, dass die Erben keinen Erbschein beantragen müssen. Das spart Kosten und Zeit. Bei der Übertragung von Grundbesitz oder Bankkonten an die Erben ersetzt das notarielle Testament den Erbschein.

Wer sich im Vorfeld von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter www.notar.de.

Wie Sie Ihr Testament stets auf dem neuesten Stand halten, erfahren Sie im Blogbeitrag zum Thema TÜV fürs Testament.

Redaktion: AzetPR