Familienrecht

Partnerschaftsvertrag – abgesichert ohne Trauschein

Ein Partnerschaftsvertrag ist für unverheiratete Paare wichtig.

Vertragliche Regelungen können für eine Partnerschaft entlastend sein. © Vijayaraghavan Sriram_shutterstock.com

Notarkammer Berlin. Wer unverheiratet zusammen lebt, ist vor dem Gesetzgeber nicht als rechtliche Gemeinschaft legitimiert. Nichteheliche Paarae können einen Partnerschaftsvertrag abschließen, um sich ihre Rechte gegenüber Dritten zu sichern. Die Ausgestaltung des Vertrags liegt im Ermessen des Paares.

Mit einem Partnerschaftsvertrag Eigentumsverhältnisse klären

Ein Partnerschaftsvertrag ist immer dann zu empfehlen, wenn die Finanzen der Partner miteinander verbunden werden. Gleiches gilt bei der Planung großer Investitionen. Um zum Beispiel den gemeinsamen Kauf einer Immobilie oder erhebliche Investitionen in eine Immobilie, die im Alleineigentum eines Partners steht, nicht in eine wirtschaftliche Auseinandersetzung münden zu lassen, sollte sich das Paar vertraglich absichern und die Eigentumsverhältnisse klären. Wer wird in das Grundbuch eingetragen, wer zahlt wie viel und was geschieht bei einer Trennung?

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Kreditrückzahlungen und Notfälle

Auch für alle anderen Fälle können unverheiratete Paare Regelungen treffen, die für verheiratete Paare ohne weiteres gelten und die der Streitvermeidung dienen. Dazu können die Aufteilung von gemeinsamen Anschaffungen und Vermögen, die Haushaltsführung oder die Rückzahlungsverpflichtung von Krediten zählen. Das Paar sollte auch festlegen, bei wem in Notfällen die Auskunftsrechte und Vollmachten liegen, wenn ein Partner nicht mehr geschäfts- und entscheidungsfähig ist.

Wer sich im Vorfeld von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.

Redaktion: AzetPR

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