Familienrecht

Patchworkfamilie: Nur die leiblichen Kinder erben

Wer in einer Patchworkfamilie lebt, sollte die Erbfolge durchdenken.

Patchworkkonstellationen sind nicht immer einfach. Auch das Erbe sollten Paare frühzeitig regeln. © shutterstock / KatsiarynaKa2

Notarkammer Berlin.  Früher nannte man die neue Frau von Papa oder den neuen Mann von Mama Stiefmutter oder –vater. Heute heißt eine neu zusammen gewürfelte Familie „Patchworkfamilie“. Das klingt auch viel lustiger. Doch die neue Partnerschaft muss viele Probleme bewältigen. Vor allem in erbrechtlicher Hinsicht sollte das Paar rechzeitig vorsorgen und mit einem Notar besprechen, wie die Erbfolge mit einem Testament dem „letzten Willen“ des Patchwork-Paares angepasst werden kann.

Auch nach einer Heirat werden nur die leiblichen Kinder berücksichtigt

Stirbt ein Partner aus einer Patchwork-Beziehung, erhält die neue Partnerin nach dem Gesetz nur die Hälfte des Vermögens, wenn sie mit dem Verstorbenen verheiratet ist. Die andere Hälfte erhalten die leiblichen Kinder. Die Kinder, die die neue Partnerin in die Patchworkfamilie mit eingebracht hat, berücksichtigt die gesetzliche Erbfolge nicht– egal ob das Paar verheirat ist oder nicht. Das ist besonders tragisch, wenn die gesamte Familie in einem Haus lebt, das der Mann in die neue Ehe eingebracht hat. Stirbt erst der Mann und dann die Frau, erhalten nur die leiblichen Kinder Anteile des Hauses.

Immobilien können problematisch sein

Besonders kompliziert wird es, wenn ein Paar mit zwei Kindern aus vorhergegangenen Beziehungen unverheiratet in einem Haus lebt, das beiden zur Hälfte gehört. Stirbt z.B. die Mutter, erbt ihr leibliches Kind allein. Falls auch das Kind kinderlos verstirbt, ist der leibliche Vater Alleinerbe. Ein unter Umständen völlig Fremder erhält dann Einfluss auf die Lebensgemeinschaft.

Wer dies verhindern will, sollte sich bei einem Notar beraten lassen. Gemeinsam mit dem Notar können Paare überlegen, ob sie einen Testamentsvollstrecker einsetzen oder z.B. eine Vor- und Nacherbenregelung treffen.

Wer sich von einem Notar zu diesen Themen beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.

Redaktion: www.azetpr.com