Notarkammer Berlin. Eine notarielle Beurkundung der Patientenverfügung ist keine Pflicht, doch sie ist empfehlenswert. So muss der Notar vor dem Aufsetzen der Patientenverfügung nicht nur die Geschäftsfähigkeit feststellen, sondern auch darauf achten, dass der Wille des Patienten richtig und vollständig in der Verfügung zum Ausdruck kommt. Streitigkeiten mit der Familie in der akuten Situation, wenn sich der Betroffene nicht äußern kann, werden mit einer notariell beurkundeten Patientenverfügung meist vermieden. Betroffene sollten in regelmäßigen Abständen ihre Patientenverfügung prüfen. Hier erfahren Patienten, wie sie dafür sorgen können, dass die Patientenverfügung im Notfall auch gültig und anwendbar ist.
Patientenverfügung prüfen und Unterschrift wiederholen
Wer eine Patientenverfügung hat, sollte diese von Zeit zu Zeit nochmals unterschreiben. Viele Notare sehen in ihren Urkundentexten ein besonderes Blatt vor, auf dem die Patientenverfügung bestätigt oder ergänzt werden kann.
Die Patientenverfügung sollte die Krankheitssituation beschreiben und die gewünschten beziehungsweise nicht gewünschten Behandlungen anordnen. Doch nicht jede Situation ist vorauszusehen. Damit die Patientenverfügung für den Arzt dennoch übersichtlich und lesbar bleibt, hilft es, einen Notar zu Rate zu ziehen. Er beschränkt die Ausführungen auf das Nötige.
Vor Operationen mit dem Arzt sprechen
Vor größeren medizinischen Eingriffen ist ein Gespräch mit dem Arzt über die Risiken ratsam. Dabei können auch die Patientenverfügung und eventuelle Komplikationen Thema sein, um für den Betreuungsfall konkrete Weisungen zu erteilen.
Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.
Redaktion: www.azetpr.com.
Das könnte Sie auch interessieren:
https://www.bnotk.de/Buergerservice/Notarkosten/Beispiele/Vorsorgevollmacht_Patientenverfuegung.php
https://ihr-ratgeber-recht.de/gut-geruestet-alter/