Erbrecht

Testament auch bei kinderlosen Paaren wichtig

Älteres Ehepaar

Auch kinderlose Ehepaare müssen ein Testament aufsetzen, falls der länger lebende Ehepartner als Alleinerbe eintreten soll. © Foto: oneinchpunch_shutterstock.com

Notarkammer Berlin. Kinderlose Ehepaare denken oft, dass beim Tod eines Partners der andere automatisch alles alleine erbt. Ein Testament sei daher unnötig. Doch das ist ein weit verbreiteter Irrtum, der für die Eheleute gravierende Folgen haben kann.

Bei kinderloser Ehe erben Eltern oder Geschwister mit

Bei kinderlosen Ehen gilt der überlebende Ehegatte bei gesetzlicher Erbfolge als Erbe, und zwar gemeinsam mit den Eltern des Verstorbenen. Was viele Betroffene nicht im Blick haben: Sollten die Eltern bereits verstorben sein, erben die Geschwister oder gegebenenfalls die Nichten und Neffen.

Häufig kommt es vor, dass das Vermögen unter den Eheleuten nicht gleichmäßig verteilt ist und z. B. der verstorbene Ehepartner alleiniger Eigentümer einer gemeinsamen Immobilie war. Je nach Güterstand der Eheleute fällt dann auch die Wohnung oder das Haus zur Hälfte oder zu einem Viertel an die Eltern. Wenn diese nicht mehr leben, teilt sich das Eigentum an die Geschwister, Nichten und Neffen des sogenannten Erblassers, also des Verstorbenen, auf.

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Bei Testamenterstellung: Pflichtteil bedenken

Nur weil ein Ehepaar keine Nachkommen hat, bedeutet es nicht, dass es sich nicht um seinen Nachlass kümmern sollte. Wer die Gewissheit haben möchte, dass nach dem Tod der länger lebende Partner abgesichert ist und als einziger am Erbe partizipiert, sollte ein Testament errichten. Darin können sich die Eheleute zu Alleinerben einsetzen. Aber Achtung: In diesem Fall haben die Eltern des Verstorbenen Pflichtteilsansprüche. Es kann daher ratsam sein, parallel zum Testament mit den Eltern einen Pflichtteilsverzichtsvertrag abzuschließen. Ein Pflichtteilsverzichtsvertrag muss notariell beurkundet werden.

Wer sich hierüber von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter www.notar.de.

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Redaktion: AzetPR