Erbrecht

Testament in der kinderlosen Ehe: Warum die richtige Absicherung wichtig ist

Testament in der kinderlosen Ehe

Auch kinderlose Ehepaare müssen ein Testament aufsetzen, falls der länger lebende Ehepartner als Alleinerbe eintreten soll. © Foto: oneinchpunch_shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Viele Ehepaare ohne Kinder glauben, dass ein Testament überflüssig wäre und der überlebende Partner ohnehin das gesamte Erbe erhält. Das ist ein Trugschluss. Ohne Testament drohen dem hinterbliebenen Ehepartner unangenehme Überraschungen und rechtliche Komplikationen.

Bei kinderloser Ehe erben Eltern oder Geschwister mit

Bei kinderlosen Ehen gilt der überlebende Ehegatte bei gesetzlicher Erbfolge als Erbe, und zwar gemeinsam mit den Eltern des Verstorbenen. Was viele Betroffene nicht im Blick haben: Sollten die Eltern bereits verstorben sein, erben die Geschwister oder gegebenenfalls die Nichten und Neffen.

Häufig kommt es vor, dass das Vermögen unter den Eheleuten nicht gleichmäßig verteilt ist und zum Beispiel der verstorbene Ehepartner alleiniger Eigentümer einer gemeinsamen Immobilie war. Je nach Güterstand der Eheleute fällt dann auch die Wohnung oder das Haus zur Hälfte oder zu einem Viertel an die Eltern. Wenn diese nicht mehr leben, wird das Erbe unter den Geschwistern oder sogar Nichten und Neffen des Erblassers aufgeteilt.

Wie Sie jemanden vom Erbe ausschließen können, lesen Sie in unserem Blogbeitrag.

Bei Testamenterstellung: Pflichtteil bedenken

Nur weil ein Ehepaar keine Nachkommen hat, bedeutet das nicht, dass es sich nicht um seinen Nachlass kümmern sollte. Wer die Gewissheit haben möchte, dass nach dem Tod der länger lebende Partner abgesichert ist und als einziger am Erbe partizipiert, sollte ein Testament errichten. Darin können sich die Eheleute zu Alleinerben einsetzen. Aber Achtung: In diesem Fall haben die Eltern des Verstorbenen Pflichtteilsansprüche. Es kann daher ratsam sein, parallel zum Testament mit den Eltern einen Pflichtteilsverzichtsvertrag abzuschließen. Ein Pflichtteilsverzichtsvertrag muss notariell beurkundet werden.

Wer sich im Vorfeld von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter www.notar.de.

Wer erbt, wenn gar keine Angehörigen vorhanden sind? Erfahren Sie Konkretes dazu in unserem Blogbeitrag.

Redaktion: AzetPR