Erbrecht, Vorsorge

Ein TÜV fürs Testament

Mann und Frau schauen ihren kleinen Kindern nach

Bei jungen Familien liegt der Fokus meist auf den Kindern - auch wenn es um die Vorsorge geht. © shutterstock__Jack Frog

Westfälische Notarkammer. Unser Auto bringen wir ganz selbstverständlich regelmäßig zum TÜV – um weiter sicher damit zu fahren und weil es so vorgeschrieben ist. Eine Pflicht, sein Testament regelmäßig kontrollieren zu lassen und auf den neuesten Stand zu bringen, gibt es nicht. Doch unsere persönlichen Verhältnisse und die Rechtslage verändern sich ständig. Ein „Testaments-TÜV“ lohnt sich daher ebenso.

Was passiert eigentlich nach dem Tode mit Konten bei Facebook & Co.? Lesen Sie, wie Sie den digitalen Nachlass regeln.

Die Kinder absichern

Viele junge Eltern möchten ihre Kinder hundertprozentig absichern und setzen sie im Testament als Erben des länger Lebenden ein. Ist dann ein Elternteil verstorben, kann der verbliebene Ehepartner diese Regelung nicht ändern. Er kann das Erbe nur noch ausschlagen. Es ist daher sinnvoll, zu Lebzeiten regelmäßig zu überprüfen, ob eine vollständige Absicherung der Kinder noch vonnöten ist, vor allem wenn die Kinder bereits erwachsen sind und ihr eigenes Geld verdienen.

Das Testament ändern

Gemeinschaftliche Testamente können geändert werden, wenn beide Erblasser noch leben. Die Änderung kann gemeinschaftlich erfolgen oder durch einen beurkundeten Rücktritt eines Erblassers.

Ist ein Erblasser bereits verstorben, kann ein gemeinschaftliches Testament nur noch im Einvernehmen mit dem im Testament genannten Erben geändert werden. Dies ist möglich durch einen sogenannten Zuwendungsverzichtsvertrag, der notariell beurkundet werden muss.

Den Pflichtteil berücksichtigen

Die Kinder haben allerdings immer einen Anspruch auf den Pflichtteil des Nachlasses. Dieser kann ihnen nur nach schweren Verfehlungen wie z. B. vorsätzlichen Misshandlungen des Erblassers oder nach schweren Straftaten, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung führen, entzogen werden.

Wer sich von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.

Gemeinsam ein Testament aufsetzen, wie geht das denn?  Das und mehr lesen Sie in dem Blogbeitrag zum Thema gemeinschaftliches Testament.

Redaktion: AzetPR