Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Eine eigene Immobilie zu erwerben, wird immer teurer. Manch einer denkt deshalb über einen sogenannten „Mietkauf“ nach. Dieser besteht, wenn Mieter und Vermieter einen Mietvertrag mit einem Ankaufsrecht vereinbaren. Dabei wird die Netto-Kaltmiete mit dem Kaufpreis verrechnet. Hier erfahren Kaufinteressierte, welche Risiken ein Mietkauf birgt.
Mietkauf: Notarielle Beurkundung notwendig
Bei einem Mietkaufvertrag reichen für die Gültigkeit keineswegs die Unterschriften der beiden Vertragspartner aus. Ein Mietkauf muss immer von einem Notar beurkundet werden. Das gilt sowohl für den kaufvertraglichen Teil als auch für den mietvertraglichen Teil.
Grundbucheintrag ist entscheidend
Wer den Mietkauf als Finanzierungsmöglichkeit für das Eigenheim wählt, sollte sich der vielen Nachteile bewusst sein. Probleme treten bereits gleich nach der Vertragsunterzeichnung auf. Wird der Käufer sofort als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, muss er als neuer Eigentümer auch die Kosten für Sanierungsmaßnahmen tragen. Für den Verkäufer stellt sich die Frage, wie er die Forderung der Restsumme absichern kann. Dies kann beispielsweise mit einer Restkaufgeldhypothek geschehen oder durch eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung. In einem solchen Fall wird bei Zahlungsverzug sofort der Restkaufpreis fällig.
Probleme entstehen häufig dann, wenn Mängel am Kaufobjekt auftreten. Kommt es dann zum Zerwürfnis der Parteien im Mietverhältnis, zur Insolvenz des Käufers oder tritt der Verkäufer wegen Zahlungsverzug des Käufers zurück, so müssen die Parteien den unter Umständen schon über Jahre laufenden Vertrag rückabwickeln.
Wer sich im Vorfeld von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.
Wenn Sie eine Eigentumswohnung oder ein Haus erstehen und minderjährige Kinder haben, sollten Sie unbedingt auch daran denken, diese abzusichern. Was alles zu beachten ist, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema.
Redaktion: AzetPR