Vorsorge

Vorsorgevollmacht genau formulieren

Eine Vorsorgevollmacht muss genau formuliert sein.

Ehepartner sind nicht automatisch bevollmächtigt, die Interes-
sen ihrer Angehörigen zu vertreten. ©Ruslan Guzov_shutterstock

Westfälische Notarkammer. In Deutschland werden die Menschen dank moderner Medizin immer älter. Die Kehrseite dieser Medaille ist, dass immer mehr Menschen aufgrund von Altersverwirrtheit, Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, über die eigenen persönlichen und finanziellen Belange zu entscheiden. Wer sich für den Betreuungsfall vorbehalten möchte, den Betreuer des Vertrauens selbst zu bestimmen, sollte eine sogenannte Vorsorgevollmacht anfertigen. Ist das Dokument durchdacht und präzise formuliert, bewahrt es vor fatalen Fehlentscheidungen. Eine solche Vollmacht ist jederzeit durch den Vollmachtgeber widerrufbar, solange der Betreuungsfall nicht eingetreten ist.

Dass der Ehepartner oder ein naher Verwandter in solchen Lebenslagen automatisch im Namen der erkrankten Person die Rechtsgeschäfte übernimmt, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Tatsächlich gibt es in derartigen Situationen, aber auch bei einer einfachen Abwesenheit, wie bei einer Urlaubs- oder Geschäftsreise, keine gesetzliche Stellvertretung.

Wer sich von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.

Redaktion: www.azetpr.com.