Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Die fortschreitende Digitalisierung des Notariats bietet Verbrauchern große Vorteile. Notarielle Angelegenheiten wie Beurkundungen und Beglaubigungen können auch online am Bildschirm gemeinsam mit dem Notar des Vertrauens erledigt werden.
GmbH-Gründung und weitere Rechtsgeschäfte per Video
Videobeurkundungen sparen Zeit und Aufwand. Die Bundesnotarkammer stellt eine zentrale Plattform für notarielle Videokonferenzen zur Verfügung. Auf dieser können beispielsweise die Gründung einer GmbH, satzungsändernde Gesellschafterbeschlüsse sowie Anmeldungen zum Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister und Gesellschaftsregister schnell und einfach durchgeführt werden.
Welche Vorteile notarielle Vollmachten bieten, erfahren Sie hier.
Sichere Teilnahme aus dem In- und Ausland
Die sichere Identifizierung der Beteiligten erfolgt über die Onlinefunktionen der Personalausweise. Hierbei kann es sich um inländische oder ausländische Dokumente handeln. In der Videokonferenz wird die Urkunde verlesen beziehungsweise bei Unterschriftsbeglaubigungen besprochen. Dann unterschreiben die Beteiligten und der Notar mit Hilfe einer qualifizierten elektronischen Signatur. Diese wird mit der kostenfreien Notar-App der Bundesnotarkammer auf dem Handy erzeugt. So können Verbraucher von überall und auch aus dem Ausland an notariellen Beurkundungs- oder Beglaubigungsverfahren teilnehmen.
Wer sich von einem Notar zu diesen Themen beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.
Erfahren Sie hier, warum Notare zur Verschwiegenheit verpflichtet sind – sogar gegenüber Angehörigen.
Redaktion: AzetPR