Vorsorge

Veranstaltungshinweis: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung verständlich erklärt

Frau im Bett, die an ihre Vorsorge gedacht hat

Die rechtzeitige Errichtung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung ermöglicht, selbst zu bestimmen, bevor andere entscheiden. Foto: KI-generiert

Verbraucherveranstaltung mit Fragerunde der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Jeder Mensch soll frei bestimmen, wie er seinen Lebensabend verbringen möchte und welche medizinischen Behandlungsmethoden er wünscht. Was aber, wenn ein schwerer Unfall, eine plötzliche Krankheit oder Altersschwäche Ihnen die Fähigkeit nimmt, selbst zu entscheiden und Ihre rechtlichen Angelegenheiten zu regeln? Weiß ein Dritter wirklich, was in Ihrem Sinne ist?

Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer und das Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift laden zu einer Verbraucherveranstaltung mit Fragerunde zum Thema „Selbst bestimmen, bevor andere entscheiden: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung verständlich erklärt“ ein. Im Fokus stehen rechtliche, medizinische und ethische Aspekte sowie die Umsetzung in der Praxis.

Eine Patientenverfügung ermöglicht, in gesunden Tagen und bei vollem Bewusstsein genau festzulegen, welche Eingriffe Ärzte durchführen dürfen und welche nicht, wenn man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Rechtsanwalt und Notar Dr. Jürgen Krüger aus Flensburg erklärt, was beim Formulieren einer Patientenverfügung zu beachten ist. Ferner sollte das Dokument von einem Notar beurkundet werden, damit die Patientenverfügung im Bedarfsfall als authentisch und verbindlich gilt.

Sogar in Notsituationen können Ehepartner oder andere Vertraute Betroffene zum Beispiel gegenüber Behörden und Banken nur vertreten, wenn sie eine entsprechende Vorsorgevollmacht vorlegen. Diese kann zudem helfen, eine gerichtliche angeordnete Betreuung durch einen Fremden zu verhindern. Dr. Krüger erläutert, welche Inhalte eine Vorsorgevollmacht haben sollte und weshalb es wichtig ist, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden.

Dr. Timo Rath, Chefarzt der Anästhesie und Intensivmedizin sowie Stellvertretender Ärztlicher Direktor des Krankenhauses Reinbek, legt dar, was Patientenverfügungen aus medizinischer Sicht leisten sollen und wie Ärzte vorgehen müssen, wenn ein Patient seinen Willen nicht mehr äußern kann.

Die evangelische Pastorin und Krankenhausseelsorgerin Frauke Rörden beleuchtet die ethischen und spirituellen Aspekte, die beim Verfassen einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung eine Rolle spielen.

Die anschließende Diskussion und Fragerunde moderiert Burkhard Plemper, Soziologe, Filmemacher, Journalist und ehemaliger Moderator der NDR-Diskussionssendung „Redezeit“.

Die Veranstaltung verspricht einen spannenden Abend. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen am

21. Januar 2026 um 18:00 Uhr im Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift, AULA (Haus G), Hamburger Straße 41, 21465 Reinbek.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Aula (im Haus G) befindet sich neben der Parkpalette an der Loddenallee. Einlass ist ab 17:30 Uhr. Eine Anfahrtskizze ist online verfügbar.

Anmeldung bei:

AzetPR
Andrea Zaszczynski
Telefon: 040/41 32 70-0, Fax: 040/41 32 70-70
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