Familienrecht

Ehevertrag regelt Rentenansprüche und Unterhalt

Paar unterschreibt bei der Hochzeit

Im Falle einer Scheidung schafft der Ehevertrag Klarheit und macht Vieles einfacher. © Foto: ViDi Studio_shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Ein Ehevertrag lohnt sich nicht nur für den Fall einer Scheidung – auch für die Zeit während einer Ehe hat kann der Ehevertrag sinnvoll sein. Kommt es doch dazu, dass sich die Eheleute trennen oder scheiden lassen, kann diese vertragliche Vereinbarung Klarheit schaffen und den Scheidungswilligen das Leben etwas erleichtern.

Ehevertrag entlastet bei Trennung

Eheleute können in einem Ehevertrag dokumentieren, wem welche Vermögenspositionen zu Beginn der Ehe gehören und wie viel diese wert sind. Trennen sie sich nach einigen Ehejahren, kann das helfen, teure Beweisaufnahmen zu vermeiden, Ausgleichsansprüche zu berechnen oder den Hausrat gerecht aufzuteilen.

Für den Fall einer Trennung können die Partner zudem festlegen, inwiefern die während der Ehe erwirtschafteten Rentenansprüche auszugleichen sind. Der Ehevertrag kann zum Beispiel detailliert festhalten, dass ein Versorgungsausgleich beschränkt wird. So können die einzelnen Ehegatten private Altersvorsorge betreiben, ohne zu fürchten, sie bei einer Scheidung teilen zu müssen.

Ehelichen Unterhalt vertraglich festlegen

Auch Unterhaltsfragen lassen sich in einem Ehevertrag klären. Für die Zeit während der Ehe kann etwa festgeschrieben werden, wie viel beide Ehepartner zur gemeinsamen Haushaltsführung beizusteuern haben, falls die Kassen ansonsten getrennt verbleiben sollen. Daneben können sie Regeln für Krisenfälle wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit aufstellen. Auch können sie bestimmen, wie der Unterhalt bei einer Trennung oder nach der Scheidung ausfallen soll. Nachehelicher Unterhalt kann beispielsweise zeitlich und bezogen auf die Höhe begrenzt werden. Die Partner können auch komplett auf ihn verzichten.

Ehevertrag oder nicht? Notarielle Beratung hilft

Bei finanziellen Fragen zur Ehe und Eheverträgen ist die Rechtsprechung besonders umfangreich und komplex, weshalb sich Heiratswillige von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen sollten. Gültig ist nur ein notariell beurkundeter Ehevertrag. Genau wie ein Testament oder Vollmachten sollten Eheleute ihren individuellen Vertrag alle fünf bis zehn Jahre notariell darauf überprüfen, ob er noch aktuell ist oder angepasst werden sollte.

Wer sich hierüber von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter www.notar.de.

Wie sind Rentenansprüche nach einer Scheidung geregelt? Erfahren Sie mehr zum Thema Versorgungsausgleich in unserem Blogbeitrag.

Redaktion: AzetPR