Immobilienrecht

Grundschuld nach Tilgung des Kredits löschen

Familie vor Haus

Wer seine Immobilie abbezahlt hat, erhält von der Bank die Löschungsbewilligung. Der Eigentümer sollte die Grundschuld nun löschen. © Foto: Africa Studio_shutterstock.com

Westfälische Notarkammer. Sobald ein Eigentümer seine Immobilie abbezahlt hat, erhält er von der Bank eine Löschungsbewilligung. Die Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kreditnehmer endet damit jedoch noch nicht. Erfahren Sie, warum auch die im Grundbuch eingetragene Grundschuld noch gelöscht werden sollte.

Grundschuld abtreten?

Häufig versäumen Eigentümer bewusst, den notwendigen Löschungsantrag zu stellen. Entgegen kursierender Ratschläge ist das aber nicht ratsam. Zwar spart der Immobilienbesitzer zunächst Geld. Die formal weiterhin bestehende Grundschuld lässt sich aber nur eingeschränkt nutzen. Die früher durchaus übliche Abtretung an eine andere Bank zur Neufinanzierung wird heute vielfach nicht mehr akzeptiert. Wenn aber die bisherige Bank einen neuen Kredit absichern soll, ist gegen die Wiederverwendung der Grundschuld nichts einzuwenden.

Was Interessenten beim Kauf eines Grundstückes beachten unbedingt beachten sollten, lesen Sie hier.

Warum die Löschung ratsam ist

Ist die Löschungsbewilligung bei einem späteren Verkauf der Immobilie nicht auffindbar, ist die Beurkundung des Kaufvertrags zwar möglich. Die Durchführung verzögert sich aber erheblich. Denn die im Grundbuch eingetragene Bank stellt in der Regel eine neue Löschungsbewilligung zwar unbürokratisch, aber nicht unbedingt schnell aus. Die Verzögerung betrifft dann auch die Kaufpreiszahlung. Existiert die Bank nicht mehr, ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW zuständig und wird vom Notar angeschrieben. Achtung: Das Recht auf Löschung kann verjähren.

Um keine Risiken einzugehen, sollten Immobilieneigentümer mit der Löschungsbewilligung einen Notar aufsuchen. Dieser veranlasst beim Grundbuchamt die Löschung der Grundschuld.

Wer sich von einem Notar zu diesen Themen beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.

Welche Aufklärungspflichten beim Verkauf einer Immobilie gelten, lesen Sie hier.

Redaktion: AzetPR