Immobilienrecht

Immobilienkauf – Checkliste für den Ablauf

Immobilienkäufer sollten den Ablauf des Kaufgeschäfts kennen.

Der Kauf einer Immobilie ist meist die größte Investition im Leben. © Julius Kielaitis_shutterstock.com

Notarkammer Berlin. Wer eine Immobilie erwirbt, investiert meist sein gesamtes Vermögen und muss zusätzlich noch Darlehen aufnehmen. Um Fehler zu vermeiden, erfahren Immobilienkäufer hier, wie der Kauf abläuft und wie der Notar durch das Geschäft lotst.

Für den Immobilienkauf vorbereiten

Damit der Kauf ohne spätere Reue erfolgt, sollte sich der Käufer gut vorbereiten und sich z.B. vorab darüber informieren, ob das zum Kauf angebotene Grundstück auch bebaut werden darf. Handelt es sich bei dem Kaufobjekt um eine Immobilie, sollte sich der Käufer die Baugenehmigung oder eine Genehmigungsfreistellung zeigen lassen. Im Baulastenverzeichnis können auch mögliche Beschränkungen für die Bebauung eingesehen werden.

Außerdem sollte sich der Käufer bei der Gemeindeverwaltung nach dem Stand der Erschließung und deren Abrechnung erkundigen. Die Notarkammer empfiehlt auch einen Abgleich der Grundstücksgrenzen und Grundstücksgröße mit den Angaben im Liegenschaftsregister. Um zu vermeiden, dass das geliebte Heim auf verseuchten Boden gebaut wird, auf dem früher eine Deponie war, sollte der Käufer das Altlastenregister einsehen.

Vergleichspreise ermitteln

Wer sicher gehen will, dass er nicht zuviel für die Immobilie bezahlt, kann bei vergleichbaren Objekten Vergleichspreise ermitteln. Bei Objekten zur Kapitalanlage muss der Käufer auch die zu erzielende Miete berücksichtigen. Damit es nach dem Kauf keine bösen Überraschungen gibt, sollte sich der Käufer genau über die steuerlichen Folgen z.B. bei Vermietung informieren.

Notarkammer Berlin

Finanzierung der Immobilie sicherstellen

Ebenso ist es dringend notwendig vor der Beurkundung die Finanzierung des Immobilienerwerbs sicherzustellen. Dazu muss genau überlegt werden, wie hoch der Finanzierungsbedarf ist. Hierbei sind nicht nur der Immobilienkaufpreis zu berücksichtigen, sondern auch Nebenleistungen wie Grunderwerbssteuer, Gebühren für den Notar und Grundbuchamt sowie gegebenenfalls zusätzliche Mittel für Renovierungen.

Vor dem Notartermin sollten notwendige Darlehensverträge mit den notwendigen Sicherheiten bereits abgeschlossen worden sein.

Welcher Notar die Beurkundung vornehmen soll, können die Vertragsparteien frei wählen. Nach § 448 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches hat die Beurkundungskosten der Käufer zu tragen. Er sollte somit auch seine Interessen im Vertrag wieder finden.

Wie läuft die notarielle Beurkundung ab?

Während der Beurkundung wird dem Käufer vom Notar der Kaufvertrag vorgelesen und zugleich erläutert. Dies gibt dem Käufer Gelegenheit, Fragen über Unklarheiten zu stellen. Er sollte sich auch den genauen Ablauf sowie seine Absicherung erläutern lassen.

Mit der Unterschrift unter dem beurkundeten Vertrag wird dieser für Verkäufer und Käufer verbindlich. Der Käufer sollte die Unterschrift deshalb erst und nur dann leisten, wenn alle seine Fragen beantwortet wurden und er sich sicher ist, dass er diesen Grundstückskaufvertrag so abschließen möchte. Nach der Beurkundung muss der Käufer auf Aufforderung durch den Notar den Kaufpreis nach Maßgabe der so genannten Fälligkeitsermittlung entrichten.

Gibt es bereits eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und liegt ein entsprechender Steuerbescheid vor, kann das Grundstück im Grundbuch auf den Käufer umgeschrieben werden. Die Grunderwerbssteuer muss sofort beglichen werden.

Wer sich von einem Notar zu diesen Themen beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.

Redaktion: www.azetpr.com

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