Rund um den Notar

Mandanten geschützt dank Versicherung von Notaren

Ein Mann und eine Frau schließen einen Vertrag ab

Begehen Notarinnen oder Notare einen Fehler, so sind sowohl sie als auch die Klientinnen und Klienten rechtlich abgesichert. © Foto: Africa Studio_shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Niemand ist unfehlbar – auch Notare und Notarinnen nicht. Zu ihren Aufgaben gehört die vorausschauende Rechtsgestaltung durch die Beurkundung von Verträgen oder Testamenten. Unter Umständen kann beim Blick in die Zukunft etwas übersehen werden. Doch Mandantinnen und Mandanten sind geschützt: Begeht ein Notar oder eine Notarin einmal einen Fehler, haftet er oder sie dafür.

Notarieller Versicherungsschutz

So kann es passieren, dass eine Notarin oder ein Notar eine Erbausschlagung protokolliert und dabei übersieht, dass an die Stelle des Ausschlagenden von Gesetzes wegen beispielsweise dessen Nichten oder Neffen treten. Auch diese sollten eigentlich nicht mit einem überschuldeten Nachlass konfrontiert werden.

Notarinnen sowie Notare und Notarkammern sorgen gemeinsam dafür, dass ausreichend Versicherungsschutz besteht und keine Schäden bei den Klienten verbleiben. Notare sind gesetzlich zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro verpflichtet. Die zuständige Notarkammer unterhält einen zusätzlichen Versicherungsvertrag, durch den sich diese Versicherungssumme verdoppelt. Sollte das Risiko eines notariellen Geschäftes größer als eine Million Euro sein, so versichert der Notar dieses Risiko zusätzlich.

Mandanten selbst bei wissentlichen Pflichtverletzungen geschützt

Bisweilen wird Notarinnen und Notaren – in der Regel zu Unrecht – vorgeworfen, sie hätten wissentlich gegen Amtspflichten verstoßen. Ein solcher Vorwurf ist sehr ernst zu nehmen, weil in der Haftpflichtversicherung wissentliche Pflichtverletzungen nicht versichert werden können. Die Notarin oder der Notar müsste daher persönlich mit dem eigenen Vermögen haften. Reicht das nicht aus, würden Geschädigte auf ihrem Schaden sitzen bleiben.

Um dies zu verhindern, unterhalten die Notarkammern sogenannte Vertrauensschadenversicherungen sowie den Notarversicherungsfonds als Zweckvermögen des Deutschen Notarstandes. Damit ist sichergestellt, dass auch bei eventuellen wissentlichen Pflichtverletzungen Schäden reguliert werden. Auch wenn es solche Pflichtverletzungen durch Notarinnen und Notare nur äußerst selten gibt, ist es doch ein beruhigendes Gefühl für alle Klientinnen und Klienten, umfassend durch Versicherungen geschützt zu sein.

Wer sich von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter www.notar.de.

A propos Versicherungen: Was genau müssen versicherte Privatleute ihrer Versicherung im Schadensfall mitteilen? In unserem Schwesterportal ihr-ratgeber-recht.de erfahren Sie es.

Redaktion: AzetPR