Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer lud am 18. März 2026 zur Podiumsdiskussion in das Maritim Hotel Bellevue in Kiel. Im Mittelpunkt stand eine Frage, die derzeit sowohl juristisch als auch gesellschaftlich intensiv diskutiert wird: Welche Rolle soll Künstliche Intelligenz künftig in der Strafverfolgung spielen?
Die hochkarätig besetzte Runde mit Generalstaatsanwalt Prof. Dr. Ralf Peter Anders, Dr. Oren Halvani (Fraunhofer SIT), Dr. Stefan Roskos (One Data) und Sven Neumann (Gewerkschaft der Polizei Schleswig-Holstein) machte deutlich, wie vielschichtig die Debatte ist. Moderiert wurde die Veranstaltung von Burkhard Plemper.

v.r.n.l. Sven Neumann, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Schleswig-Holstein, Dr. Stefan Roskos, Geschäftsführer von One Data, Professor Dr. Ralf Peter Anders, Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein, Dr. Oren Halvani, Head of Artificial Intelligence and Security Department (AIS) am Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie SIT (© Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer)
Zwischen Effizienzgewinn und Grundrechtsschutz
Ein zentraler Befund des Abends: Die Strafverfolgung steht vor einem strukturellen Wandel. Die Menge digitaler Daten, mit denen Ermittlungsbehörden konfrontiert sind, übersteigt längst das, was manuell ausgewertet werden kann. „Wir haben es mit Terabytes an Daten zu tun – das können Menschen allein nicht mehr leisten“, betonte Generalstaatsanwalt Anders. Künstliche Intelligenz könne hier einen entscheidenden Beitrag leisten – insbesondere bei der Analyse großer Datenmengen, der Verknüpfung unterschiedlicher Quellen und dem Erkennen von Mustern. Anhand konkreter Beispiele wurde deutlich, dass Prozesse, die bislang Wochen oder Monate in Anspruch nehmen, mithilfe von KI in kürzester Zeit durchgeführt werden können. Gleichzeitig wurde klar: KI wird nicht als Ersatz für Ermittlungsarbeit verstanden, sondern als Werkzeug zur Unterstützung bestehender Strukturen.
Rechtlicher Rahmen: Kein rechtsfreier Raum
Ein wiederkehrendes Thema war die rechtliche Einordnung des KI-Einsatzes. Anders stellte klar, dass sich Strafverfolgungsbehörden auch beim Einsatz moderner Technologien klar innerhalb bestehender rechtlicher Grenzen bewegen. Die EU-KI-Verordnung sowie Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts setzen dabei enge Leitplanken. Zugleich wurde deutlich, dass neue technologische Möglichkeiten auch neue Eingriffsqualitäten schaffen. Insbesondere die automatisierte Verknüpfung großer Datenbestände wirft Fragen nach Verhältnismäßigkeit und Rechtsgrundlagen auf. Diskutiert wurde etwa, unter welchen Bedingungen Daten aus unterschiedlichen Quellen – auch länderübergreifend – zusammengeführt werden dürfen.
Kontroverse: Chancen nutzen oder Risiken vermeiden?
Die Diskussion zeigte auch unterschiedliche Perspektiven auf die Geschwindigkeit und Intensität des KI-Einsatzes. Dr. Oren Halvani kritisierte, dass Deutschland zu stark auf Risiken fokussiere und dadurch Chancen ungenutzt lasse: Der technologische Fortschritt sei vorhanden, werde aber zu zögerlich eingesetzt. Demgegenüber standen Bedenken hinsichtlich Datenschutz, Diskriminierungsrisiken und möglicher Fehlentscheidungen automatisierter Systeme. Die Frage, ob etwa biometrische Analysen oder die Auswertung großer Kommunikationsdatenbestände mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar sind, wurde intensiv diskutiert. Auch aus polizeilicher Perspektive wurde betont, dass nicht jede technisch mögliche Datenspeicherung oder -verknüpfung zulässig sein könne. Gleichzeitig wurde unterstrichen, dass moderne Kriminalitätsformen – etwa Cyberkriminalität oder KI-generierte Inhalte – ohne entsprechende technologische Werkzeuge kaum effektiv bekämpft werden können.
Daten, Kompetenz und Zuständigkeiten
Ein weiterer Diskussionspunkt betraf die organisatorische Umsetzung. Während die technische Infrastruktur in vielen Bereichen bereits vorhanden ist, fehlt es häufig an einheitlichen Standards und abgestimmten Verfahren zwischen den Bundesländern. Zugleich wurde kritisch hinterfragt, in welchem Umfang externe Anbieter in die Ermittlungsarbeit eingebunden werden sollten. Während Unternehmen wie One Data entsprechende Technologien bereitstellen, wurde aus polizeilicher Sicht betont, dass die operative Kompetenz langfristig innerhalb der Sicherheitsbehörden verbleiben müsse. Dr. Stefan Roskos, Geschäftsführer von One Data konterte, man stelle der Polizei lediglich die Werkzeuge zur Verfügung.
Mehr Technologie – mehr Rechtsstaatlichkeit?
Ein interessanter Aspekt der Diskussion war die These, dass der Einsatz von KI nicht zwangsläufig zu einem Abbau von Grundrechten führen müsse. Vielmehr könne er – richtig umgesetzt – sogar zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit beitragen, etwa durch auditierbare Systeme und strukturierte Datenanalysen. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die zunehmende Technisierung auch neue Herausforderungen für die Strafverteidigung mit sich bringt. Große, komplexe Datenmengen könnten zu einem Ungleichgewicht zwischen Ermittlungsbehörden und Verteidigung führen, wenn entsprechende Kompetenzen und Ressourcen nicht gleichermaßen aufgebaut werden.
Fazit: Differenzierte Abwägung statt einfacher Antworten
Die Podiumsdiskussion machte deutlich, dass es keine einfache Antwort auf die Ausgangsfrage gibt. Künstliche Intelligenz bietet erhebliche Potenziale für eine effizientere und zielgerichtetere Strafverfolgung – insbesondere im Umgang mit digital geprägter Kriminalität. Gleichzeitig erfordert ihr Einsatz klare rechtliche Rahmenbedingungen, technische Transparenz und eine kontinuierliche gesellschaftliche Debatte. Entscheidend wird sein, wie es gelingt, technologische Möglichkeiten und rechtsstaatliche Prinzipien in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Oder, wie es sinngemäß in der Diskussion anklingt: Nicht die Frage, ob KI eingesetzt wird, steht im Mittelpunkt – sondern wie. Im Frühjahr 2027 ist eine weitere Podiumsdiskussion zu einem gesellschaftlich relevanten Thema geplant. Wenn Sie in den Einladungsverteiler aufgenommen werden möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an info@azetpr.com.





