Immobilienrecht

Schutz vor Zwangsversteigerung bei Zahlungsunfähigkeit

Eigenheim

Kann ein Hauseigentümer den Kredit der Bank nicht bedienen, schützt eine sechsmonatige Frist vor der Zwangsversteigerung. © Foto: Berna Namoglu_shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Viele Menschen erfüllen sich ihren Traum vom Eigenheim mit einem Immobilienkredit. Finanzielle Engpässe können das jedoch schnell zum Albtraum werden lassen. Eine sechsmonatige Frist schützt Kreditnehmer, die vorübergehend nicht in der Lage sind, ihre Raten zu zahlen, vor einer sofortigen Zwangsversteigerung.

Absicherung durch Grundschuld die Regel

Üblicherweise fordern Banken als Sicherheit für einen Kredit die Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch. Mit der Bestellung der Grundschuld werden auch sogenannte Grundschuldzinsen in erheblicher Höhe zugunsten der Bank vereinbart. Nicht selten verlangen Banken Grundschuldzinsen in Höhen von 15 bis 20 Prozent jährlich. Die Banken dürfen die eigentliche Grundschuld und die Zinsen mit einer Zwangsvollstreckung in die Immobilie nur geltend machen, wenn der Kreditnehmer die Raten nicht mehr bezahlt.

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Zwangsversteigerung nur mit Frist

Kann ein Schuldner den aufgenommenen Kredit nicht mehr bedienen, bedeutet das nicht, dass die Bank die Immobilie sofort im Wege der Zwangsversteigerung verwerten darf. Hier schützt das Gesetz private Kreditnehmer. Möchte die Bank eine Zwangsversteigerung einleiten, muss sie zuerst die Grundschuld kündigen und dabei die sechsmonatige Kündigungsfrist beachten. Diese Frist ist unumgänglich und lässt sich selbst mit der Zustimmung des Kreditnehmers nicht verkürzen. Gleiches gilt auch für die Zinsen: Auch aus den mitunter viele Jahre aufgelaufenen hohen Grundschuldzinsen kann die Bank nur nach Kündigung der Grundschuld oder nach einer Ankündigung der Zwangsvollstreckung gegenüber dem Schuldner mit einer Frist von mindestens sechs Monaten vollstrecken.

Wer sich von einem Notar zu diesen Themen beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.

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Redaktion: AzetPR