Erbrecht

Übertragungsvertrag: Geben mit Köpfchen

Familie

Mit Fragen zur Altersvorsorge sollte man sich schon frühzeitig beschäftigen. © Foto: Ambrophoto_shutterstock.com

Westfälische Notarkammer. Die Gesellschaft wird immer älter und es tun sich stets neue Herausforderungen auf. Somit wird die Vorsorge für das Alter immer wichtiger. Wo wird man im Alter wohnen und wie wird man das finanzieren? Mit diesen Fragen sollte man sich frühzeitig beschäftigen. Ein sogenannter Übertragungsvertrag, teilweise auch Generationenvertrag genannt, kann helfen, sich abzusichern.

Mit Übertragungsvertrag für alle Eventualitäten gerüstet

Eltern, die ihren Grundbesitz zu Lebzeiten auf ihre Kinder übertragen, müssen auch für sich selbst vorsorgen. Nicht nur müssen sie das Wohnrecht in die übertragene Immobilie eintragen lassen. Sie sollten sich auch Gedanken darüber machen, wie ihre Versorgung im Alter gewährleistet bleibt. So ist etwa zu klären, ob sie einen Anspruch auf eine neue Wohnung haben, wenn z. B. das Haus abbrennt. Für den Fall, dass die Kinder in finanzielle Not geraten und das Haus gefährdet ist, empfiehlt sich ein Eintrag im Grundbuch, der eine Rückübertragung sicherstellt und unter anderem Gegenstand eines Übertragunsvertrages ist.

Grundsätzlich sollten sich die Beteiligten vor Abschluss eines Übertragungsvertrages genau überlegen, wie der Vertrag wieder rückgängig gemacht werden kann, z. B. wenn das persönliche Verhältnis total zerrüttet ist. Ohne eine solche Regelung droht eine erhebliche Schenkungssteuer, wenn die Parteien sich nachträglich entschließen, den Grundbesitz den Eltern zurück zu geben. Ferner empfiehlt es sich, festzulegen, dass bei Streitigkeiten zunächst eine gütliche Einigung versucht werden muss, bevor man zum Gericht geht.

Abfindungen vorher bestimmen und festhalten

Eltern mehrerer Kinder entschließen sich manchmal, dass ein Nachkomme den Grundbesitz erhalten soll, wenn er wiederum ihre Pflege übernimmt. Damit nach ihrem Tod der verbleibende Nachlass gerecht verteilt wird, bekommen die anderen Kinder häufig eine Abfindung. Die vorherige Bestimmung der Abfindungshöhe kann schnell zu Streitereien führen. Schließlich ist nicht zu überblicken, in welchem Umfang und über welche Zeitdauer die Eltern gepflegt werden müssen.

Unter Umständen kann eine Grundstücksübertragung im Erbfall auch zu Ausgleichsansprüchen, den sogenannten Pflichtteilsergänzungsansprüchen führen. Eine Notarin oder ein Notar hilft hier weiter. Sie regeln auch Situationen, bei denen die Eltern in eine Pflegeeinrichtung müssen. Hierbei muss geklärt werden, ob die (ehemaligen) Wohnräume der Eltern vermietet werden können, um das Pflegeheim zu finanzieren. Grundsätzlich muss bestimmt werden, wer die Pflegedienste bezahlt. Der zuständige Sozialleistungsträger wird die Kosten kaum übernehmen. Er wird vielmehr darauf bestehen, dass die Eltern die Immobilie zurückfordern und eventuell verkaufen, um damit die Pflegekosten zu decken.

Um einen Übertragungsvertrag nach den Wünschen aller Beteiligten abzuschließen, sollte man sich Hilfe bei einem Notar oder einer Notarin holen. Wer sich beraten lassen möchte, findet juristische Expertinnen und Experten unter notar.de.

Sie möchten eine Schenkung zurückfordern? Wann das möglich ist, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema.

Redaktion: AzetPR