Familienrecht

Versorgungsausgleich nach der Scheidung

Nach einer Scheidung haben Eheleute Ansprüche auf Rentenanwartschften des Ex-Partners.

Bei einer Scheidung geht es immer auch um einen finanziellen Ausgleich. ©4-PM-production_shutterstock.com

Westfälische Notarkammer. Wer einmal verheiratet war und in Rente geht, hat Anspruch auf einen Ausgleich der in der Ehe eingezahlten Renten- und Versorgungsbeiträge. Hier erfahren Eheleute, wie Rentenansprüche nach einer Scheidung geregelt sind.

Wie werden die Renten- und Versorgungsansprüche aufgeteilt?

In einer Ehe kümmert sich zumeist ein Ehepartner um den Haushalt und die Kindererziehung. Da er in dieser Zeit gar nicht oder nicht voll berufstätig ist, zahlt er auch keine oder geringere Renten- und Altersvorsorgebeiträge ein. Diese Ausfallzeiten mindern entscheidend die Höhe der späteren Rente/Versorgung. Damit keine Ungerechtigkeiten entstehen, hat der Gesetzgeber einen Versorgungsausgleich eingeführt, mit dem solche Ausfallzeiten mit den Beiträgen des berufstätigen Ehepartners ausgeglichen werden. Die in der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsansprüche werden zur Hälfte geteilt.

So hat z.B. eine Ehefrau eine Rente von 500 Euro in der Ehezeit erwirtschaftet. Ihr Mann konnte Rentenansprüche von 1500 Euro und eine betriebliche Altersvorsorge von mtl. 300 Euro ansammeln. Beide erhalten nach dem gesetzlichen Versorgungsausgleich eine Rente von 1150 Euro.

Westfälische Notarkammer

Unter welchen Umständen wird der Versorungsausgleich durchgeführt?

Ein solcher Versorgungsausgleich wird aber nur durchgeführt, wenn die Ehe länger als drei Jahre gedauert hat. Es sei denn, ein Ehepartner stellt einen Antrag auf Ausgleich beim Familiengericht. Dieses entscheidet dann nach Billigkeits-Gründen, ob dem Antrag stattgegeben werden kann.

Mit einem Ehevertrag vorsorgen

Wer sicher gehen will, dass er auch im Alter gut versorgt ist, sollte bereits während der Ehe mit seinem Partner über einen Ausgleich der Renten/Versorgungsanwartschaften sprechen, empfiehlt die Notarkammer. Solche Vereinbarungen sollten schriftlich in einem Ehevertrag festgehalten werden, dann kommt es im Scheidungsfall nicht zu Konflikten. Der ehevertraglich gefundene Ausgleich zwischen den Ehegatten muss jedoch den Kriterien der Billigkeit und der Gerechtigkeit entsprechen, sonst ist der Ehevertrag ungültig.

Wer sich von einem Notar zu diesen Themen beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.

Redaktion: AzetPR

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