Vorsorge

Frühzeitig mit einer Vorsorgevollmacht vorsorgen

Ältere Frau im Rollstühl spricht mit einem jüngeren Mann.

Wer nicht möchte, dass seine privaten Angelegenheiten von fremden Personen geregelt werden, sollte eine Vorsorgevollmacht errichten. © Foto: Halfpoint_shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Beim Stichwort „Vorsorge“ denken viele zuerst an Lebens- oder Rentenversicherungen, damit das Einkommen im Alter gesichert bleibt. Kaum jemand macht sich Gedanken darüber, was passiert, wenn man durch einen schweren Unfall oder eine unvorhergesehene Krankheit in die Lage kommt, seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Wer nicht möchte, dass seine persönlichen Angelegenheiten von fremden Personen geregelt werden, sollte eine Vorsorgevollmacht erstellen.

Angehörige nicht automatisch bevollmächtigt

Betroffene können dann nur auf den Beistand von Angehörigen hoffen. Muss jedoch eine rechtsverbindliche Erklärung oder Entscheidung für den Betreuungsbedürftigen abgegeben werden, sind weder der Ehe- oder Lebenspartner noch die Kinder oder nahe Verwandte automatisch bevollmächtigt. Sie können den Betroffenen nicht gesetzlich vertreten. Für solche Fälle bestellt das Gericht einen Betreuer von Amts wegen.

Welche Vorteile notarielle Vollmachten haben, lesen Sie hier.

Errichtung einer Vorsorgevollmacht

Wer nicht möchte, dass seine privaten Angelegenheiten von fremden Personen geregelt werden, sollte in gesunden Tagen vorausschauend einer oder mehreren Personen seines Vertrauens mit einer Vorsorgevollmacht die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten (Generalvollmacht) übertragen. Mit einer solchen Vorsorgevollmacht kann die Vertrauensperson sofort handeln und den Erkrankten auch gesetzlich vertreten. Für Vorsorgevollmachten gibt es vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Ein Notar hilft beim Erstellen von Vollmachten, die genau auf die Bedürfnisse des Verfassers abgestimmt sind und vermeidet Formulierungsfehler. Er wird auch klären, ob die Vollmacht um eine Patientenverfügung zu ergänzen ist.

Wer sich von einem Notar zu diesen Themen beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.

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Redaktion: AzetPR