Erbrecht

Fiskalerbschaft – Wenn der Staat erbt

Ältere Dame

Wenn ein Verstorbener keine Angehörigen hatte oder diese nicht mehr als Erbe infrage kommen, ist eine Fiskalerbschaft die Folge. © Foto: Ivinskay Svetlana_shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Wenn ein Verstorbener keine Angehörigen hatte oder diese durch Erbverzicht, Enterbung oder Ähnliches nicht mehr als Erben infrage kommen, erbt im Regelfall der Staat. Eine weitere, wenn auch selten gewählte Möglichkeit ist, dass der Verstorbene in seinem Testament gezielt den Staat als Erben einsetzt. Bei einer solchen Fiskalerbschaft erbt das Bundesland, in dem der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz gemeldet hatte. Falls dieses nicht ermittelt werden kann, erbt der Bund.

Miterbe Staat

Auch wenn der Staat nicht ausdrücklich in einem Testament als Erbe bestimmt ist, kann es sein, dass er dennoch aufgrund einer testamentarischen Erbfolge erbt. Das geschieht, wenn ein Erblasser seine Erben mit nur einem Bruchteil des Erbes bedenkt – was selten vorkommen dürfte. Der Staat wird dann Miterbe und erbt den restlichen Nachlass.

Wie Sie eine Erbengemeinschaft im Testament regeln, lesen Sie hier.

Besonderheit bei Lebensversicherung

Hatte der Verstorbene eine Lebensversicherung abgeschlossen, bei der Leistungen auf die Erben übergehen sollen, werden diese in der Regel der Erbquote entsprechend übertragen. Sind keine Erben feststellbar, fallen diese Leistungen nicht an den Staat.

Staat kann Fiskalerbschaft nicht ausschlagen

In der Regel muss der Staat ein Erbe annehmen. Nur wenn ein Testament den Staat als Erben bedenkt, kann er – wie jeder andere Erbe auch – das Erbe ausschlagen. Durch diese Regelung können auch verschuldete Nachlässe an den Staat fallen. Gläubiger müssen dann ihre Forderungen an den Staat richten. Ist der Nachlass überschuldet, kann der Staat ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnen oder eine sogenannte Einrede der Dürftigkeit gegenüber den Gläubigern erheben. Er haftet damit nicht unbegrenzt mit dem Staatsvermögen für die Nachlassschulden.

Wer sich von einem Notar zu diesen Themen beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.

Wie Personen ohne Kinder und andere enge Angehörige ihr Erbe regeln können, erfahren Sie hier.

Redaktion: AzetPR