Erbrecht

Ausstattung als Starthilfe

Eltern und ihr eigenes erwachsenes Kind mit Partner

Wer bereits zu Lebzeiten Vermögen an seine Kinder übertragen möchte, hat neben einer Schenkung auch die Möglichkeit der Ausstattung. © shutterstock_monkey_business_images

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Der Schritt in die wirtschaftliche Selbstständigkeit oder eine Heirat sind zwei wichtige Momente im Leben der meisten Menschen. Damit diese Unterfangen gelingen, möchten viele Eltern ihre Kinder auch in finanzieller Hinsicht unterstützen und Ihnen einen Teil ihres Vermögens weitergeben. Um Bargeldbeträge, Immobilien, den eigenen Betrieb oder andere Vermögenswerte zu transferieren, gibt es neben der bekannteren Schenkung auch die Möglichkeit der sogenannten Ausstattung.

Wie Sie einen Ausschluss vom Erbe bewirken können, erfahren Sie im Blogbeitrag zum Thema.

Ausstattung ist endgültig

Mithilfe der Ausstattung können Eltern ihrem Kind – nur bei der Eheschließung und dem Eintritt in die wirtschaftliche Selbstständigkeit – Vermögenswerte überschreiben. Diese können anders als bei einer Schenkung nicht von dem Kind zurückverlangt werden. Auch wenn die Eltern in eine Insolvenz geraten und ihr Gläubiger Ansprüche auf weitergegebenes Vermögen anmeldet, bleibt die Ausstattung unangetastet. Eine Schenkung wäre in einem solchen Fall nicht vor den Forderungen des Gläubigers geschützt.

Auswirkung auf das Erbe bedenken

Eltern, die mehrere Erben haben, sollten sich darüber im Klaren sein, dass eine Ausstattung Auswirkungen auf die Verteilung des Erbes hat. Bei mehreren Geschwistern erbt ein Kind weniger, wenn es zuvor eine Ausstattung erhalten hat. Diese Regelung gilt, solange die Eltern keine andere Anweisung geben. Das kann beispielsweise ein Testament leisten. Bei einer Schenkung können Miterben einen sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen. Dann kann der Wert der Schenkung auf den Pflichtteil angerechnet und zum Teil zurückgefordert werden. Dies ist bei einer Ausstattung nicht der Fall. Je nach Einzelfall ist eine notarielle Beurkundung notwendig, beispielsweise wenn es um Übertragung von Immobilien geht. Zudem kann auch bei einer Ausstattung Schenkungssteuer anfallen.

Wer sich im Vorfeld von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter www.notar.de.

Wie Sie versteckte Kosten beim Kauf einer Eigentumswohnung erkennen, lesen Sie in unserem Blogbeitrag.

Redaktion: AzetPR