Familienrecht

Ehevertrag nicht nur für Scheidung sinnvoll

Frau trägt Brautkleid und hält die Hand ihres Ehemanns.

Wenn Paare heiraten möchten, richtet sich das eheliche Güterrecht nach dem Ort des ständigen Aufenthalts.© Foto: Jeremy Wong Weddings_unsplash.com

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Eine Hochzeit ist für viele ein romantisches, großes Familienfest. Doch ist sie auch ein formeller, rechtlicher Akt, der vieles im Leben zweier Partner neu regelt. Bereits Schiller riet: „Drum prüfe, wer sich ewig bindet.“ Bevor sich Heiratswillige das Jawort geben, sollten sie sich genau damit auseinandersetzen, wie sich die Ehe per Gesetz auf ihre wirtschaftliche Lage auswirken wird. Sind etwa die Vermögenswerte beider sehr unterschiedlich, empfiehlt sich ein Ehevertrag. Doch was ist zu beachten?

Ehevertrag individuell abstimmen

Schließt jemand den Bund fürs Leben, tritt das Ehe- und Scheidungsfolgenrecht in Kraft. Dieses ist auf Haushalte mit mittlerem Einkommen, mit Kindern und ohne größeres Vermögen ausgerichtet. Wenn einer oder gar beide Verheirateten selbständig sind oder sie ungleich große Erbschaften erwarten, sind die gesetzlichen Regelungen unvorteilhaft. Ein Ehevertrag passt sich an ihre individuelle Lebenssituation an und kann so gut wie alles regeln, was ihnen wichtig ist.

Güterstand festlegen: auch während Ehe ausschlaggebend

Welcher eheliche Güterstand ist der richtige? Sollten Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verbleiben oder stattdessen die Gütertrennung wählen und vertraglich festhalten? Auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft kann sinnvoll sein. Wie sich die künftigen Gatten entscheiden, hängt letztlich von den persönlichen Gegebenheiten ab.

Was viele nicht wissen: Welchen Güterstand man festlegt, hat stets erhebliche Konsequenzen, auch wenn es nicht zur Scheidung kommt. Durch eine fachliche Beratung zum Ehevertrag können sich Partner weitsichtig beispielsweise mit erbrechtlichen Quoten, Pflichtteilsansprüchen oder steuerlichen Freibeträgen befassen.

Falls es doch zu einer Trennung kommen sollte, kann ein Ehevertrag ungemein entlasten. In einem weiteren Blogbeitrag lesen Sie, wie er Rentenansprüche und Unterhalt regelt.

Die örtliche Notarkammer kann Auskunft zu Notarinnen und Notaren geben, die besondere Erfahrungen auf dem Gebiet des Familienrechts haben. Im Internet unter www.notar.de finden Sie die richtigen Ansprechpartner.

Sie möchten nicht heiraten, aber in der Partnerschaft trotzdem für Sicherheit und geregelte Besitzverhältnisse sorgen? In unserem Blogbeitrag zum Partnerschaftsvertrag erfahren Sie, wie Sie das Miteinander regeln können.

Redaktion: AzetPR