Erbrecht

Erbe überschuldet – weitere Optionen

Älterer Herr

Was können Erben tun, wenn der zu erhaltende Nachlass hoch verschuldet ist? © Foto: Nastya Maxymova_unsplash.com

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Wir griffen es bereits auf: Erbt jemand einen überschuldeten Nachlass, kann er oder sie zunächst innerhalb von sechs Wochen – bei Wohnsitz im Ausland in sechs Monaten – das Erbe ausschlagen. Ist nicht klar, ob mögliche Schulden zu einem überschuldeten Nachlass führen, kann ein Nachlassverwalter bestellt werden. Doch was, wenn das Erbe eindeutig oder gar exorbitant überschuldet ist?

Nachlassinsolvenzverfahren einleiten

Ist der Nachlass wahrscheinlich überschuldet, können die Erben beantragen, dass ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet wird. Ein neutraler Insolvenzverwalter wandelt dann den Nachlass in liquides Vermögen um und verteilt dieses auf die Gläubiger. Auch die Einleitung dieses Verfahrens ist nur möglich, wenn die Verfahrenskosten ausreichend gedeckt werden können – genau wie dann, wenn ein Nachlassverwalter bestellt wird.

Dürftigkeitseinrede erheben

Was ist zu tun, wenn der Nachlass so überschuldet ist, dass weder eine Nachlassverwaltung noch ein Insolvenzverfahren infrage kommen? In diesem Fall können Erben eine sogenannte Dürftigkeitseinrede gegen die Forderungen der Gläubiger stellen. Damit erklären die Erben, dass das Nachlassvermögen nicht ausreicht, um die Forderungen zu bedienen.

Allerdings müssen die Erben die Dürftigkeit des Nachlasses beweisen. Die Errichtung eines Inventarverzeichnisses kann hier als Beweis dienen. Je nach Situation ist dies jedoch äußerst schwierig, sodass den Erben dabei häufig Fehler unterlaufen. Dies führt oft dazu, dass die Erben privat haften. Um solche Fehler zu vermeiden, hilft es, sich fachkundigen Rat einzuholen.

Wer sich hierzu von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter www.notar.de.

Was geschieht, wenn ein Nachlass zwar nicht überschuldet ist, aber keine Erben vorhanden sind? Dann erbt in der Regel der Staat. Details über die sogenannte Fiskalerbschaft finden Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema.

Redaktion: AzetPR