Anwälte und Steuerberater beantworten Fragen zum Erbrecht
Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Nachlassfragen werden häufig lange aufgeschoben. Dabei werden steuerliche Belastungen unterschätzt oder letztwillige Verfügungen nicht eindeutig formuliert. Die Folgen solcher Versäumnisse zeigen sich jedoch erst im Erbfall. Unklare Regelungen im Testament oder Erbvertrag können dann schnell zu Konflikten führen, die sich kaum noch auflösen lassen. Vorausschauende Nachlassplanung bedeutet daher vor allem, rechtliche Klarheit zu schaffen und persönliche Vorstellungen verbindlich festzulegen.
Risiken unklarer oder fehlerhafter Regelungen
Fehlen verbindliche Regelungen, greift im Erbfall die gesetzliche Erbfolge, die den persönlichen Vorstellungen des Erblassers häufig nicht entspricht. Aber auch vorhandene Testamente oder Erbverträge können Probleme verursachen, wenn Formulierungen unvollständig, widersprüchlich oder missverständlich sind. Solche Unsicherheiten führen im Erbfall nicht selten zu unterschiedlichen Auslegungen und damit zu Konflikten, die Familien langfristig belasten.
Unterschiedliche Lebenssituationen erfordern individuelle Lösungen
Wie wichtig eindeutige Regelungen sind, zeigt der Blick auf unterschiedliche Lebenssituationen. Unternehmer müssen sicherstellen, dass der Betrieb nach ihrem Tod ohne Unterbrechung fortgeführt werden kann und keine erbrechtlichen Unklarheiten die Handlungsfähigkeit beeinträchtigen. Unverheiratete Paare sind ohne eigene Festlegungen nicht abgesichert, da der überlebende Partner gesetzlich keinen Erbanspruch hat und ohne Testament keine Berücksichtigung findet.
Wird keine Regelung getroffen, greift die gesetzliche Erbfolge, nach der auch entfernte Verwandte als Erben in Betracht kommen können. Dies betrifft insbesondere Personen ohne nahe Angehörige, etwa kinderlose Singles.
Besondere Herausforderungen in Patchworkfamilien
In Patchworkfamilien ist besondere Sorgfalt erforderlich, da Stiefkinder ohne ausdrückliche Regelung weder gesetzliche Erben sind noch automatisch berücksichtigt werden. Zugleich können durch frühere Beziehungen unterschiedliche Erwartungen und Interessen innerhalb der Familie entstehen, die bei der Nachlassplanung berücksichtigt werden sollten.
Pflichtteilsansprüche als Konfliktpotenzial
Auch in Familien mit gemeinsamen Kindern kann es zu Spannungen kommen, wenn einzelne erbberechtigte Nachfahren oder der Ehepartner von der Erbfolge ausgeschlossen werden. In solchen Fällen entstehen Pflichtteilsansprüche, die als Geldansprüche geltend gemacht werden können und dazu führen, dass Vermögenswerte aufgeteilt oder veräußert werden müssen.
Orientierung durch eine gemeinsame Ratgeberveranstaltung
Um interessierten Bürgern eine verlässliche Orientierung zu geben, laden die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, die Schleswig-Holsteinische Notarkammer und die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein zu einer gemeinsamen Ratgeberveranstaltung ein. Dort werden zentrale Aspekte des Erb- und Erbschaftsteuerrechts verständlich erläutert. Im Mittelpunkt steht, weshalb eindeutige Nachlassregelungen unverzichtbar sind, welche Fehler in der Praxis häufig auftreten und wie unterschiedliche Lebenssituationen in einer letztwilligen Verfügung rechtssicher berücksichtigt werden können. Ergänzend werden grundlegende steuerliche Rahmenbedingungen dargestellt, um typische Fehlentscheidungen zu vermeiden. Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit, allgemeine Verständnisfragen an die Fachleute zu richten.
Die Veranstaltung findet statt am
Mittwoch, den 04.02.2026
um 18:00 Uhr
Tuch + Technik Textilmuseum
Kleinflecken 1
24534 Neumünster
Der Eintritt ist frei!
Es referieren:
Rechtsanwalt und Notar Holger Schützhoff, Fachanwalt für Erbrecht
Die Grundzüge des Erbrechts
Rechtsanwalt und Notar Andreas Kühnelt, Fachanwalt für Erbrecht und Mediator
Enterben ist gar nicht so einfach/Streit vermeiden durch Mediation
Diplom-Kaufmann Stephan Aldag, Steuerberater
Erbschaftssteuer sparen
Im Anschluss können die Besucher der Veranstaltung ihre Fragen stellen. Die Diskussion moderiert der Journalist Burkhard Plemper.
Anmeldung bei:
AzetPR
Andrea Zaszczynski
Telefon: 040/41 32 70-0, Fax: 040/41 32 70-70
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