Familienrecht

Eheverträge dürfen niemanden benachteiligen

Ein Paar

Auch nach einer Scheidung sollten beide Ehegatten rosige Zeiten haben. © Foto: SimonTheSorcerer_shutterstock.com

Westfälische Notarkammer. Ein Ehevertrag muss immer fair sein. Das ist er nur, wenn er „die Lasten“ einbezieht, die von den Ehepartnern während der Ehe in Kauf genommen worden sind. Wichtig ist, dass der Vertrag durch beide Eheleute freiwillig aufgesetzt wurde. Angezweifelt werden kann dies beispielsweise, wenn die Frau bei Abschluss des Ehevertrages schwanger war und der Mann so besonderen Druck auf seine Partnerin ausüben konnte. Für Unternehmer ist die Sache auch nicht ganz einfach.

Ehevertrag soll nach Ehe absichern

Gestaltet man einen Ehevertrag, so ist folgende Frage entscheidend: Ist es beiden Ehegatten möglich, nach einer Scheidung uneingeschränkt für den eigenen Lebensunterhalt und die Rente zu sorgen? Vor allem wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, kann dies für mindestens einen Ehepartner problematisch werden.

Ehevertrag als Unternehmer eng fassen

Oft werden Eheverträge primär abgeschlossen, um für den Fall einer Scheidung Gütertrennung zu vereinbaren und Ansprüche auf Zugewinnausgleich auszuschließen. Dies ist vor allem für solche Gatten wesentlich, die als Unternehmer tätig sind. Denn eine hohe Zahlung im Rahmen des Zugewinnausgleichs kann ein Unternehmen in eine finanzielle Schieflage bringen. Bei einem solchen Ehevertrag kann es sinnvoll sein, sich auf diesen Punkt zu beschränken. Denn das Risiko einer Sittenwidrigkeit steigt deutlich, wenn zusätzlich noch Renten- und Unterhaltsfragen einbezogen werden.

Vorsicht: Sittenwidrige Gütertrennung

Doch auch die Gütertrennung allein kann sittenwidrig sein: So zum Beispiel, wenn das betriebliche Vermögen zwar nur einem Ehegatten gehört, der andere jedoch viel dafür gegeben hat – den Betrieb zum Beispiel mit aufgebaut, während der ganzen Ehe dort gearbeitet und fachliches Know-How beigesteuert hat.

Genauere Informationen, weshalb eine Gütertrennung nicht immer klug ist, finden Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema.

Wer sich hierzu von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter www.notar.de.

Redaktion: AzetPR