Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Um den letzten Willen auszudrücken, kann ein Testament auch handschriftlich verfasst sein. Damit das Dokument gültig ist, muss der Verfasser aber einige Regeln einhalten.
Gefahr von Fehlern und Verlust
Der größte Nachteil eines privatschriftlichen Testamentes besteht in dem Risiko, es durch Formfehler ungültig zu machen. Dazu gehört die Gefahr, zu unklar zu formulieren. Für den Laien ist das deutsche Erbrecht nicht gerade übersichtlich, das verführt zu Fehlern. Weil sie meist nicht sorgfältig verwahrt sind kann es zudem leicht passieren, dass privatschriftliche Testamente verloren gehen.
Notar prüft Testierfähigkeit
Außerdem werden Testamente nicht selten mit der Begründung angefechtet, der Verstorbene sei zum Zeitpunkt der Errichtung des Testamentes nicht mehr geschäftsfähig gewesen. Ein gewissenhafter Notar hat laut Gesetz auf die Geschäftsfähigkeit zu achten und in der Niederschrift über die Errichtung des Testamentes zu vermerken, was er dazu festgestellt hat. Damit kann er in den meisten Fällen Zweifel an der Geschäftsfähigkeit ausräumen.
Wieso ein gemeinschaftliches Testament für Ehepaare sinnvoll sein kann, erfahren Sie hier.
Ergänzungen unterschreiben
Ein privatschriftliches Testament muss komplett handschriftlich verfasst werden. Der Ort, das Datum sowie die Unterschrift am Ende des Dokumentes dürfen nicht fehlen – das heißt, es reicht nicht aus, oben den Namen hinzuschreiben, um dann den handschriftlichen Text folgen zu lassen. Wenn der Testierende das Testament ordnungsgemäß errichtet hat, später aber einen Zusatz nicht eigenhändig macht, beziehungsweise nicht erneut unterschreibt, wird das gesamte Testament ungültig.
Zwei Unterschriften, ein Testament
Eheleute – und nur diese – können ein gemeinschaftliches Testament errichten, das auch ein privatschriftliches sein kann. Die Verfügung ist gültig, wenn nur einer der Ehepartner den gesamten Text mit eigener Hand schreibt – unterschrieben sein muss sie allerdings von beiden. Am besten fügt man einen zusätzlichen Satz hinzu, der bestätigt, dass das Vorstehende der letzte Wille beider Eheleute ist.
Wer sich von einem Notar zu diesen Themen beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.
Erfahren Sie hier, wieso ein Testament auch bei kinderlosen Paaren wichtig ist.
Redaktion: AzetPR