Erbrecht

Immobilie vermachen? Möglicherweise heikel

Schloss mit Schlüssel

Wer ein Eigenheim vermachen möchte, sollte sich ganz genau mit den möglichen Konsequenzen auseinandersetzen. © Foto: Jordan Huie_unsplash.com

Notarkammer Berlin. Etwas zu vererben und etwas zu vermachen bedeutet juristisch nicht dasselbe. Auf die Unterschiede gingen wir bereits ein. Der eigene Nachlass will gut geplant sein – Vorsicht ist besonders dann geboten, wenn jemand eine Immobilie durch ein Vermächtnis übertragen möchte.

Grundeigentum vermachen, kann kompliziert sein

Weshalb kann es heikel sein, wenn ein Haus vermacht wird? Nachdem jemand gestorben ist, müssen die Erben die Immobilie erst an den Vermächtnisnehmer übergeben, wenn sie selbst als Rechtsnachfolger im Grundbuch stehen. Dies kann eine gewisse Zeit dauern. Wenn in dieser Zeit etwa dringend renoviert werden muss, wird immer wieder über die Kosten gestritten. Aus rechtlicher Perspektive und in den meisten Fällen haben zunächst die Erben die Kosten zu tragen, die sie dann wiederum vom Vermächtnisnehmer verlangen können.

Testamentarische Verfügung gut planen

Möchte ein zukünftiger Erblasser seinen Nachlass genau regeln, sollte er dies mit einer testamentarischen Verfügung tun. In diese kann er z. B. nur eine Person als Erben einsetzen und alle anderen Personen durch ein jeweiliges Vermächtnis mit dem Erben wirtschaftlich gleichstellen. Will man so vorgehen, muss man alles bereits vor dem Ableben gut durchdenken.

Wer sich hierzu von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter www.notar.de.

Sie möchten eine Immobilie erwerben? Denken Sie daran, beim Hauskauf Ihre minderjährigen Kinder abzusichern. Wie das geht, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.

Redaktion: AzetPR