Erbrecht

Minderjährige Kinder absichern: Was beim Hauskauf zu beachten ist

Familie nach Hauskauf

Ein Hauskauf ist eine zukunftsorientierte Investition, die gut durchdacht sein will. Es ist wichtig, zukünftige Erben dabei abzusichern. © Foto: Kzenon_shutterstock.com

Westfälische Notarkammer. Der Kauf einer Immobilie ist eine Investition in die Zukunft, die gut überlegt sein will. Häufig finanzieren Ehepaare oder nichteheliche Lebensgemeinschaften ein gemeinsam erworbenes Haus oder eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung zumindest teilweise mit einem Bankdarlehen. So unangenehm diese Fragen sind, so wichtig ist es, die Hinterbliebenen für den Fall des Todes eines oder beider Partner abzusichern.

Notarielles Testament empfehlenswert

Die Käufer von Grundeigentum sollten ein notarielles Testament erstellen. Ein beurkundetes Testament hat neben der Festlegung der Erbfolge einen weiteren klaren Vorteil. Es dient im Erbfall bei der Umschreibung des Eigentums am Eigenheim als Nachweis der Erbschaft gegenüber dem Grundbuchamt. Ohne ein vom Notar beurkundetes Testament benötigen die Erben einen Erbschein, um die Eigentumsumschreibung beantragen zu können.

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Testamentsvollstreckung für minderjährige Erben

Zudem empfiehlt sich für Eltern, die Testamentsvollstreckung anzuordnen für den Fall, dass beide Elternteile versterben, bevor die Kinder volljährig sind. An die Benennung eines Vormundes und Testamentsvollstreckers sollten die Erblasser ebenfalls denken. Wenn das Testament vollstreckt wird, ist gewährleistet, dass der Erbteil den minderjährigen Nachkommen solange erhalten bleibt, bis sie in der Lage sind, das Vermögen selbst zu verwalten. Auf diese Weise bleibt das Erbe auch vor dem Zugriff des gesetzlichen Vertreters geschützt. Da die Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich der Erstellung eines notariellen Testaments vielseitig sind, ist eine ausführliche, rechtzeitige Beratung durch den beurkundenden Notar sinnvoll.

Ratsam ist auch, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, um die Rückzahlung des Finanzierungskredits der Immobilie gewährleisten zu können. Gerade wenn der Großteil des Familieneinkommens von einem Partner erwirtschaftet wird, dieser jedoch verstirbt und das verbleibende Einkommen zur Befriedigung des Finanzierungskredits nicht ausreichend ist, sollte die Rückzahlung des Kredits nebst Zinsen vorher abgesichert worden sein.

Wer sich von einem Notar zu diesen Themen beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.

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Redaktion: AzetPR