Erbrecht

Schenkungen an Nachkommen: Steuerliche Vorteile nutzen

Schenkungen an Enkel

Schenkungen sind eine Möglichkeit, das eigene Vermögen oder Teile davon bereits zu Lebzeiten auf Angehörige zu übertragen. © Foto: wavebreakmedia_shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Viele Erblasser fragen sich, wer sie beerben soll und ob ihr Vermögen nach ihrem Tod tatsächlich gemäß ihren Wünschen aufgeteilt wird. Eine Option, das eigene Vermögen oder Teile davon bereits zu Lebzeiten auf Angehörige zu übertragen, sind Schenkungen.

Steuerfreibeträge nutzen

Eine rechtzeitige Vermögensübertragung auf Kinder und Enkelkinder ist vor allem aus steuerlicher Sicht vorteilhaft. Alle zehn Jahre können bei Schenkungen Steuerfreibeträge ausgenutzt werden: 400.000 Euro bei Kindern und 200.000 Euro bei Enkeln. Wichtig ist, dass man dabei die Bewertungsvorschriften insbesondere für Grundstücke und Betriebsvermögen berücksichtigt. Ansonsten können sich am Ende doch noch steuerliche Nachteile ergeben.

Wie Sie sich bei einer Schenkung absichern können, erfahren Sie hier.

Falls gewünscht, alle Kinder berücksichtigen

Viele künftige Erblasser möchten zwischen mehreren Kindern eine gerechte Vermögensverteilung erreichen. In diesem Fall sollten sie alle Geschwister an einer Beurkundung beteiligen. Dies kann verhindern, dass später Ausgleichs- oder Anrechnungsansprüche untereinander gestellt werden. Auch scheiden Pflichtteilsergänzungsansprüche aus, falls die übertragenen Werte nicht exakt übereinstimmen.

Wer sich von einem Notar zu diesen Themen beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.

Erfahren Sie auch, wann das Sozialamt Schenkungen zurückfordern kann.

Redaktion: AzetPR