Immobilienrecht

Neue Pflichten für Bauträger

Bauträger sind verpflichtet, Baubeschreibung und Planungsunterlagen zu übergeben.

Der Hausbau mit einem Bauträger verläuft nicht immer sorgenfrei. © Radovan1_shutterstock

Westfälische Notarkammer. Mit der Reform des Bauvertragsrechts sind Bauträger seit Januar 2018 gesetzlich verpflichtet ist, dem privaten Bauherrn eine Baubeschreibung zu übergeben. Die Baubeschreibung und der Bauträgervertrag müssen verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Hauses bzw. zur Dauer der Bausauführungen beinhalten. Sollte das fehlen, muss der Bau innerhalb der objektiv erforderlichen Zeit fertiggestellt werden. Falls es Zweifel bei der Auslegung des Vertrags geben sollte, geht dies zu Lasten des Bauträgers. Der Notar wird selbstverständlich die Baubeschreibung mitbeurkunden, sodass sie Teil des notariellen Vertrages wird. Doch Vorsicht: Da auch beim Bauträgervertrag nur das gilt, was der Notar beurkundet hat, sollte der Bauherr beim Notartermin ein Auge darauf haben, dass in der Baubeschreibung tatsächlich alles steht, was er im Bauwerk verwirklicht sehen möchte.

Anspruch auf Planungsunterlagen

Ab sofort müssen Bauträger alle Planungsunterlagen herausgeben, die der Bauherr benötigt, um z.B. gegenüber Behörden oder Fördermittelgebern nachzuweisen, dass die Bauleistungen gesetzeskonform ausgeführt wurden. Doch für den Fall, dass der Auftraggeber auf bestimmte Unterlagen zu einem bestimmten Zeitpunkt angewiesen ist, sind ergänzende vertragliche Regelungen sehr zu empfehlen. Diese Einzelheiten regelt das Gesetz nicht. Der Notar kann auf Nachfrage besondere Dokumentationspflichten in den Bauträgervertrag einarbeiten.

Ein Garant für Sicherheit

Da der Bauträgervertrag Elemente eines Kauf- und Werkvertrags beinhaltet, ist er im Gegensatz zum üblichen Grundstückskaufvertrag wesentlich umfangreicher. Über die Anforderungen eines rechtswirksamen Bauträgervertrags wacht der Notar. Er ist dazu verpflichtet, den privaten Bauherren über juristische Risiken zu belehren und den Vertrag so zu formulieren, dass die Bestimmungen zum Verbraucherschutz umgesetzt werden.

Wer sich von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.

Redaktion: www.azetpr.com.