Westfälische Notarkammer. Angesichts steigender Preise suchen immer mehr Menschen nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten für den Erwerb der eigenen Immobilie. Eine solche Möglichkeit ist der Mietkauf, bei dem Mieter und Vermieter einen speziellen Mietvertrag mit Ankaufsrecht vereinbaren. Die gezahlte Netto-Kaltmiete wird auf den Kaufpreis angerechnet. Interessierte finden hier wichtige Informationen zu den Risiken eines Mietkaufs.
Mietkauf: Notarielle Beurkundung notwendig
Bei einem Mietkaufvertrag reichen für die Gültigkeit keineswegs die Unterschriften der beiden Vertragspartner aus. Ein Mietkauf muss immer von einem Notar beurkundet werden. Das gilt sowohl für den kaufvertraglichen Teil als auch für den mietvertraglichen Teil.
Hier erfahren Sie alles über Rechte, Pflichten und wichtige Überlegungen vor dem Kauf einer Eigentumswohnung.
Grundbucheintrag ist entscheidend
Wer den Mietkauf als Finanzierungsmöglichkeit für das Eigenheim wählt, sollte sich der vielen Nachteile bewusst sein. Probleme treten bereits gleich nach der Vertragsunterzeichnung auf. Wird der Käufer sofort als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, muss er als neuer Eigentümer auch die Kosten für Sanierungsmaßnahmen tragen. Für den Verkäufer stellt sich die Frage, wie er die Forderung der Restsumme absichern kann. Dies kann beispielsweise mit einer Restkaufgeldhypothek geschehen oder durch eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung. In einem solchen Fall wird bei Zahlungsverzug sofort der Restkaufpreis fällig.
Probleme entstehen häufig dann, wenn Mängel am Kaufobjekt auftreten. Kommt es dann zum Zerwürfnis der Parteien im Mietverhältnis, zur Insolvenz des Käufers oder tritt der Verkäufer wegen Zahlungsverzug des Käufers zurück, so müssen die Parteien den unter Umständen schon über Jahre laufenden Vertrag rückabwickeln.
Wer sich im Vorfeld von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter www.notar.de.
Erfahren Sie auch, wann Sie ein Grundstück nicht bebauen dürfen.
Redaktion: AzetPR