Erbrecht, Immobilienrecht

Bauen ohne eigenes Grundstück

Eine Familie ist auf einer Baustelle, nachdem sie ein Grundstück über ein Erbbaurecht erlangt hat.

Ein Erbbaurecht ermöglicht, an eine Baufläche für das Eigenheim zu gelangen, ohne Baugrund zu kaufen. © Foto: Phovoir_shutterstock.com

Westfälische Notarkammer. Für den Hausbau braucht man ein Grundstück – soweit so gut. Die meisten angehenden Bauherren kaufen daher Baugrund. Doch das ist nicht die einzige Möglichkeit, an eine Baufläche für das Eigenheim zu gelangen. Alternativ kann dies auch über den Erwerb von Erbbaurechten geschehen.

Wohnen gegen Erbbauzins

Ein Erbbaurecht wird vom Grundstückseigentümer an den Erbbauberechtigten vergeben. Dieser erhält das Recht, auf dem Grundstück ein Bauwerk zu besitzen. Dabei kann das Gebäude bereits existieren oder der Erbbauberechtigte errichtet es erst noch. Für dieses Recht zahlt er üblicherweise einen regelmäßigen Betrag, den Erbbauzins, an den Grundeigentümer. Der Erbbauzins bemisst sich in der Regel anteilig am Verkehrswert des Grundstücks und beträgt üblicherweise drei bis fünf Prozent.

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Erbbaurecht verkaufen

Ein Erbbauberechtigter kann sein Erbbaurecht an andere Personen weitergeben. Das schließt auch das Verkaufen, Verschenken oder Vererben ein. Darüber hinaus kann das Erbbaurecht zur Absicherung eines Kredits verwendet werden. Zu diesem Zweck kann das Erbbaurecht mit einer Grundschuld oder einer Hypothek belastet werden. In dieser Hinsicht unterscheidet sich das Erbbaurecht kaum von einem Grundstückseigentum. Größter Unterschied ist, dass der Eigentümer der Veräußerung des Erbbaurechts im Einzelfall zustimmen muss. Ebenso kann es vorkommen, dass eine Bank ein Erbbaurecht nicht als Sicherheit anerkennt, wenn der Erbbaurechtsvertrag kurz vor dem Auslaufen steht.

Wer sich von einem Notar zu diesen Themen beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.

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Redaktion: AzetPR