Erbrecht

Unsere Online-Konten in sicheren Händen

Ein Mann bedient ein Notebook

Einer anderen Person die persönlichen Login-Daten
anzuvertrauen, kann sinnvoll sein. © Foto: Peter Bernik_shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Wer sichergehen will, dass sein digitales Erbe wie zum Beispiel Online-Konten in die richtigen Hände gelangt oder im Todesfall gelöscht wird, muss selbst aktiv werden. Gut beraten ist derjenige, der eine Vertrauensperson bevollmächtigt, die sich im Falle der Geschäftsunfähigkeit und im Falle des Todes um die digitalen Identitäten kümmert.

Notare verwahren Zugangsdaten

Dazu kann der Vertrauensperson eine Liste der genutzten Passwörter ausgehändigt werden. Für den Fall der Fälle ist es jedoch vorteilhafter, die Passwörter bei einem neutralen Dritten zu hinterlegen. Geeignete Verwahrstellen für derartig sensible Informationen sind Notare. Im Rahmen einer beurkundeten Vorsorgevollmacht sollten auch die Bedingungen geregelt werden, unter denen der Notar die Passwörter herausgibt.

Offene Fragen bei privaten Dienstleistern

Mittlerweile bieten auch privatwirtschaftlich tätige Dienstleister die Verwaltung des digitalen Nachlasses an. Wie vertrauenswürdig und sicher diese Angebote sind, lässt sich aber kaum sagen. Ungeklärt bleibt auch, was geschieht, wenn der Erblasser den Dienstleister überlebt, der seine Passwörter aufbewahrt – das könnte geschehen, wenn der Dienstanbieter Insolvenz anmelden müsste.

Das Internet vergisst nicht

Über eines sollten sich Nutzer digitaler Dienste im Klaren sein: Das Internet vergisst nichts. Vor allem lässt es sich nicht verhindern, dass die Erben oder die Vertrauensperson Kenntnis von allen Daten erhalten.

Viele Fragen, die sich um den digitalen Nachlass drehen, sind derzeit in der Diskussion. Verlässliche Antworten gibt Ihnen der Notar Ihres Vertrauens. Wer sich von einem Notar zum digitalen Nachlass beraten lassen möchte, findet diesen im Internet unter www.notar.de.

Was ist bei der Regelung des digitalen Nachlasses zu beachten und wer erhält diesen? Erfahren Sie es in unserem Blogbeitrag zum Thema.

Redaktion: www.azetpr.com.